Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 05.09.1995 - 1 T 29/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10174
LG Stuttgart, 05.09.1995 - 1 T 29/95 (https://dejure.org/1995,10174)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05.09.1995 - 1 T 29/95 (https://dejure.org/1995,10174)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 05. September 1995 - 1 T 29/95 (https://dejure.org/1995,10174)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1995,10174) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 532
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • LG Stuttgart, 09.02.2005 - 1 T 1/05

    Berechtigtes Interesse an Einsicht in die Grundakten

    Berechtigtes Interesse kann auch ein wirtschaftliches Interesse des Beschwerdeführers sein, das sich hier aus dem Pflichtteilsrecht ergibt (vgl. die beiden Beschlüsse der Kammer vom 5.9.1995 - 1 T 29/1995 - in NJW-RR 1996, 532 und vom 26.2.1998 - 1 T 1/1998 - in Rpfleger 1998, 339 sowie die Rechtsprechungsnachweise bei Demharter, GBO, 24. Aufl. 2002, § 12 Rn 9).
  • OLG Dresden, 03.12.2009 - 3 W 1228/09

    Einsicht des Grundstücksmaklers in die Grundakten

    Dementsprechend wird die Zulässigkeit einer solchen, zwangsläufig Informationen über den vereinbarten Kaufpreis preisgebenden Einsicht in der Rechtsprechung nicht angezweifelt, sondern im Grundsatz bejaht (vgl. LG Stuttgart NJW-RR 1996, 532 und ZEV 2005, 313 mit zustimmender Anmerkung Damrau).
  • OLG Rostock, 23.12.2011 - 3 W 71/11

    Grundbucheinsicht des getrennt lebenden Ehegatten

    Hiergegen wendet sich der Antragsteller mit seiner Beschwerde vom 09.03.2011 und verweist unter Hinweis auf die Entscheidung des LG Stuttgart, NJW-RR 1996, 532 darauf, dass der getrennt lebende Ehegatte zur Durchsetzung eines möglichen Anspruches auf Zugewinnausgleich auf Akteneinsicht angewiesen sei.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht