Rechtsprechung
LG Stuttgart, 06.06.2011 - 10 O 9/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- baurechtsiegen.de
Gerichtsstand für VOB-Bauprozess - Gerichtsstandvereinbarung
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Gerichtsstand für VOB-Bauprozess
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Eingetragener Verein als Auftraggeber: Gerichtsstandsvereinbarung möglich? (IBR 2011, 1307)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2011, 1105
- NZBau 2011, 621
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 29.01.2009 - VII ZB 79/08
Ausschluss einer Prüfung der örtlichen Zuständigkeit des Gerichts des ersten …
Auszug aus LG Stuttgart, 06.06.2011 - 10 O 9/11
Der Beklagte ist zudem öffentlicher Auftraggeber, weshalb es auf die Frage, ob § 18 Abs. 1 VOB/B nur auf öffentliche Auftraggeber anwendbar ist (BGH NJW 2009, 1974 in einem obiter dictum) oder auch für private Auftraggeber gilt (…siehe hierzu Ingenstau/Korbion, 17. Auflage 2010, Rn. 18 und 19 zu § 18 Abs. 1 VOB/B), nicht ankommt.
- LG Dortmund, 11.03.2013 - 6 O 231/12
§ 18 Abs. 1 VOB/B gilt auch für private Auftraggeber!
Zudem stimmt das Gericht zumindest im Ergebnis mit der Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 06.06.2011 (Az: 10 O 9/11 zitiert nach juris) überein sowie anscheinend auch mit je einer Entscheidung des Landgerichts Dresden und des OLG Dresden (vergl. Bl. 53 d.A).