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   LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17   

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https://dejure.org/2017,47205
LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17 (https://dejure.org/2017,47205)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06.11.2017 - 19 T 400/17 (https://dejure.org/2017,47205)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 06. November 2017 - 19 T 400/17 (https://dejure.org/2017,47205)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 766 Abs 1 ZPO, § 767 Abs 1 ZPO
    Abgabe der Vermögensauskunft: Einwand der Verjährung von Zinsforderungen im Rahmen der Vollstreckungserinnerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.08.2009 - I ZB 91/08

    Zulässigkeit einer Erinnerung nach § 766 Zivilprozessordnung ( ZPO ) aufgrund

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17
    Materielle Einwendungen werden im Erinnerungsverfahren nicht geprüft (BGH NJW-RR 2010, 281).

    Materielle Einwendungen gegen die titulierte Forderung müssen dagegen mit der Vollstreckungsabwehrklage geltend gemacht werden (BeckOK ZPO/Preuß ZPO § 766 Rn. 5) und sind im Erinnerungsverfahren ausgeschlossen (BGH NJW-RR 2010, 281).

  • BGH, 08.10.1992 - VII ZR 272/90

    Vollstreckungsschutz gegen einen auf Nachbesserung eines Bauwerks gerichteten

    Auszug aus LG Stuttgart, 06.11.2017 - 19 T 400/17
    Die Verjährungseinrede stellt eine Einwendung im Sinne des § 767 Abs. 1 ZPO dar (BGH NJW 1972, 1460; NJW 1993, 1394; LG Koblenz DGVZ 1985, 62; MüKoZPO/Schmidt/Brinkmann, 5. Aufl. 2016, ZPO § 767 Rn. 59), die - nach Gebrauchmachung - ausschließlich im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage zu erheben ist.
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