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   LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15   

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https://dejure.org/2015,29015
LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15 (https://dejure.org/2015,29015)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07.04.2015 - 19 T 54/15 (https://dejure.org/2015,29015)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07. April 2015 - 19 T 54/15 (https://dejure.org/2015,29015)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verwalter können wegen Anfechtung einer fehlerhafter Jahresabrechnung die Kosten des Verfahrens auferlegt werden; § 49 Abs. 2 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch dem früheren Verwalter können die Prozesskosten auferlegt werden!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.03.2011 - IX ZB 192/10

    Insolvenz- bzw. Gesamtvollstreckungsverfahren: Entlassung des Verwalters wegen

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15
    Ein eventueller Verstoß gegen das rechtliche Gehör kann im Rechtsmittelverfahren geheilt werden (BGH, Beschluss vom 17. März 2011, WM 2011, 663).

    Die Beschwerdeinstanz ist nicht nur zur Prüfung von Verfahrensmängeln der ersten Instanz, sondern auch zur ggf. notwendigen Nachholung des rechtlichen Gehörs und zur Sachentscheidung berufen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, WM 2009, 1662; vom 17. März 2011, a. a. O.).

  • BGH, 30.01.2001 - VI ZR 49/00

    Verschulden bei Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15
    Ein objektiv grober Pflichtenverstoß reicht daher für sich alleine noch nicht aus; hinzu kommen muss, dass die Pflichtverletzung auch subjektiv schlechthin unentschuldbar ist (BGH NJW 2001, 2092, 2093).
  • OLG Köln, 24.08.2005 - 16 Wx 80/05

    Voraussetzungen der Genehmigung einer Jahresabrechnung; Belastung des Verwalters

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15
    Eine fehlerhafte Erstellung der Jahresabrechnung, wie hier, gehört grundsätzlich zu den Tatbeständen, die eine Kostenhaftung des Verwalters gem. § 49 Abs. 2 WEG auslösen können (vgl. OLG Köln NZM 2006, 66 f; Bärmann, WEG, § 49 Rz. 24).
  • BGH, 09.07.2009 - IX ZB 35/09

    Entlassung des vorläufigen Treuhänders wegen herabsetzender Äußerungen über den

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15
    Die Beschwerdeinstanz ist nicht nur zur Prüfung von Verfahrensmängeln der ersten Instanz, sondern auch zur ggf. notwendigen Nachholung des rechtlichen Gehörs und zur Sachentscheidung berufen (BGH, Beschluss vom 9. Juli 2009, WM 2009, 1662; vom 17. März 2011, a. a. O.).
  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 17/03

    Ansprüche eines Vereinsmitglieds auf Freistellung von der Haftung gegenüber

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.04.2015 - 19 T 54/15
    Grob fahrlässig handelt dabei, wer die erforderliche Sorgfalt nach den gesamten Umständen in ungewöhnlich grobem Maße verletzt und dasjenige nicht beachtet hat, was jedem hätte einleuchten müssen, wobei auch subjektive Umstände zu berücksichtigen sind (BGH NJW 2005, 981, 982).
  • LG Berlin, 24.08.2018 - 55 S 86/17

    Wohnungseigentum: Umfang der Bevollmächtigung eines Verwaltungsbeirats;

    Die Kammer hätte von der durch § 49 Abs. 2 WEG eröffneten Möglichkeit erst Gebrauch machen können, wenn sie der Verwalterin zuvor rechtliches Gehör gewährt hätte (LG Stuttgart v. 7.4.2015 - 19 T 54/15, ZWE 2016, 50, 51).
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