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   LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15   

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https://dejure.org/2016,56443
LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15 (https://dejure.org/2016,56443)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07.12.2016 - 21 O 382/15 (https://dejure.org/2016,56443)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 07. Dezember 2016 - 21 O 382/15 (https://dejure.org/2016,56443)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Restwert zu niedrig angesetzt - negative Feststellungsklage des Sachverständigen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1999 - VIII ZR 35/99

    Keine Anwendung des Verbraucherkreditgesetzes bei Kredit zur Erweiterung einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    Als pauschale Verzugskosten sind in der Rechtsprechung die Kosten für die Fertigung von Mahnschreiben nur dann gebilligt worden, wenn deren Höhe i. S. des § 287 ZPO noch angemessen ist (BGH, NJW-RR 2000, 719 (720)).

    5 DM angenommen wurde (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 719 (720); NJW 1985, 320; OLG Köln, WM 1987, 1548; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 881; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082) bestehen vorliegend nur bei einer pauschalen Höhe von nunmehr bis zu 2, 50 Euro (vgl. BeckOnline Komm. z. BGB, § 309 Rdnr. 29) keine Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Unangemessenheit.

  • BGH, 26.06.2001 - X ZR 231/99

    Zur Sachverständigenhaftung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    Denn es ist anerkannte Rechtsprechung, dass Dritte dann in den Schutzbereich eines Vertrages auf Erstattung eines Sachverständigengutachtens einbezogen sind, wenn für den Gutachter erkennbar ist bzw. er damit rechnen muss, dass der Auftraggeber gegenüber dem Dritten von seiner Sachverständigenäußerung Gebrauch machen wird (vgl. BGH NJW 2001, 3115; Palandt/Heinrichs, 62. Aufl., § 328 Rn.. 34 m. w. N.).
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    5 DM angenommen wurde (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 719 (720); NJW 1985, 320; OLG Köln, WM 1987, 1548; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 881; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082) bestehen vorliegend nur bei einer pauschalen Höhe von nunmehr bis zu 2, 50 Euro (vgl. BeckOnline Komm. z. BGB, § 309 Rdnr. 29) keine Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Unangemessenheit.
  • LG Köln, 26.06.2002 - 9 S 34/02
    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    Vor diesem Hintergrund liegt eine Pflichtverletzung des Sachverständigen bei der Restwertermittlung nicht vor, wenn der Sachverständige sich an dem allgemeinen regionalen Markt orientiert, dabei muss er örtliche und überörtliche spezialisierte Restwertkäufer und so genannte Online-Börsen nicht berücksichtigen (vgl. Amtsgericht Homburg, Urteil vom 28. Oktober 2003, recherchiert nach Juris, im Anschluss an Landgericht Köln, NZV 2002, 513).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    Ein rechtliches Interesse an der alsbaldigen Feststellung gemäß § 256 ZPO ist gegeben, wenn dem Recht oder der Rechtslage des Klägers eine gegenwärtige Gefahr der Unsicherheit dadurch droht, dass die Beklagte ein Recht des Klägers ernstlich bestreitet oder sich eines Rechts gegen den Kläger berühmt und wenn das erstrebte Urteil infolge seiner Rechtskraft geeignet ist, diese Gefahr zu beseitigen (vgl. BGH, NJW 1986, 2507, Zöller-Greger, Zivilprozessordnung, 25. Auflage, § 256 ZPO, Rn. 7 u. 14 a).
  • BGH, 13.01.2009 - VI ZR 205/08

    Einbeziehung von Angeboten zur Schadensschätzung durch den vom Geschädigten

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    Eine Verpflichtung, Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote räumlich entfernter Interessenten einzuholen, traf den Kläger folglich ebenso wenig wie die Geschädigte (BGH, Urteil vom 13. Januar 2009 - VI ZR 205/08 -, Rn. 13, juris).
  • OLG Hamburg, 21.09.1988 - 5 U 216/87

    "Irrtum vorbehalten" ; Auslegung allgemeiner Geschäftsbedingungen; Unangemessene

    Auszug aus LG Stuttgart, 07.12.2016 - 21 O 382/15
    5 DM angenommen wurde (vgl. BGH, NJW-RR 2000, 719 (720); NJW 1985, 320; OLG Köln, WM 1987, 1548; OLG Hamburg, NJW-RR 1989, 881; OLG Stuttgart, NJW-RR 1988, 1082) bestehen vorliegend nur bei einer pauschalen Höhe von nunmehr bis zu 2, 50 Euro (vgl. BeckOnline Komm. z. BGB, § 309 Rdnr. 29) keine Bedenken hinsichtlich einer etwaigen Unangemessenheit.
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