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   LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11   

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https://dejure.org/2012,4118
LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11 (https://dejure.org/2012,4118)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08.02.2012 - 13 S 160/11 (https://dejure.org/2012,4118)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 08. Februar 2012 - 13 S 160/11 (https://dejure.org/2012,4118)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • autokaufrecht.info

    Keine Pflicht des Verbrauchers zur Fristsetzung vor einem Rücktritt vom Kaufvertrag

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Vor Kaufrücktritt eines Verbrauchers ist das Abwarten, nicht jedoch das Setzen einer Frist erforderlich

  • openjur.de
  • IWW
  • kanzlei.biz

    Rücktrittsvoraussetzungen eines Käufers beim Verbrauchsgüterkauf

  • Betriebs-Berater

    Fristsetzung des Käufers bei Rücktritt vom Verbrauchsgüterkauf

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Mängel einer neuen Polstergarnitur

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Polstergarnitur mit Mängeln - LG Stuttgart: Kundin kann nach "angemessener Frist" vom Kauf zurücktreten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Bemessung der Nacherfüllungsfrist - Mangelhafte Möbel

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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.11.2008 - VIII ZR 200/05

    Richtlinienkonforme Beschränkung des Gesetzes beim Verbrauchsgüterkauf: Kein

    Auszug aus LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11
    Immer dann, wenn ein nationales Gesetz nicht mit einer EU-Richtlinie übereinstimmt, besteht Anlass für die Prüfung einer richtlinienkonformen Rechtsfortbildung (vgl. BGH NJW 2009, 427).
  • BGH, 13.07.2011 - VIII ZR 215/10

    Zum Vorliegen eines Verbrauchsgüterkaufs

    Auszug aus LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11
    Weil es sich bei der entscheidungserheblichen Frage der richtlinienkonformen Auslegung des § 323 BGB um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die zudem eine Fortbildung des Rechts durch einheitliche Rechtsprechung erfordert und die bislang - soweit ersichtlich - nicht obergerichtlich entschieden sowie insbesondere in den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2010 (VIII ZR 310/08) und 13.07.2011 (VIII ZR 215/10) nicht behandelt worden ist, wird gem. § 543 ZPO die Revision zugelassen.
  • BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 310/08

    Zur Sachmängelhaftung beim Kauf: Der Käufer muss dem Verkäufer die Untersuchung

    Auszug aus LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11
    Weil es sich bei der entscheidungserheblichen Frage der richtlinienkonformen Auslegung des § 323 BGB um eine solche von grundsätzlicher Bedeutung handelt, die zudem eine Fortbildung des Rechts durch einheitliche Rechtsprechung erfordert und die bislang - soweit ersichtlich - nicht obergerichtlich entschieden sowie insbesondere in den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom 10.03.2010 (VIII ZR 310/08) und 13.07.2011 (VIII ZR 215/10) nicht behandelt worden ist, wird gem. § 543 ZPO die Revision zugelassen.
  • BGH, 31.10.1984 - VIII ZR 226/83

    Auslegung und Zulässigkeit von AGB im Möbelhandel; Untersagung der Verwendung

    Auszug aus LG Stuttgart, 08.02.2012 - 13 S 160/11
    Maßstab für die Nacherfüllungsfrist kann daher regelmäßig nicht die ursprüngliche Lieferfrist sein und der Verkäufer darf auch nicht mit der Nacherfüllung zuwarten, bis er seinerseits Gewährleistungsansprüche mit seinem Lieferanten geklärt hat (vgl. BGH NJW 1985, 320; Ernst in Münchener Kommentar, 5. Auflage, § 323 BGB Rn 70 ff., m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 14.01.2016 - 5 U 49/15

    Voraussetzungen des Rechts des Käufers eines fabrikneuen Pkw zum Rücktritt vom

    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

    Zwar wird wegen der Notwendigkeit einer richtlinienkonformen Auslegung im Hinblick auf EGRL 44/1999, dort Art. 3 Abs. 5 2. Spiegelstrich ("wenn der Verkäufer nicht innerhalb einer angemessenen Frist Abhilfe geschaffen hat"), für den Verbraucherverkauf einschränkend angenommen, dass nur eine angemessene Frist abgewartet werden müsse, diese aber nicht konkret gesetzt zu werden brauche (BGH MDR 2015, 576, zitiert nach juris, dort Leitsatz und Rn. 11, Reinking/Eggert, Der Autokauf, 12. Auflage, Rn. 892; Weidenkaff in: Palandt, 75. Aufl., § 439, Rn. 7; Westermann in: Münchener Kommentar zum BGB, 7. Auflage, § 437, Rn. 10; LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11, zitiert nach juris, dort Orientierungssatz und Rn. 19).

  • LG Heidelberg, 05.02.2015 - 2 O 75/14

    Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf: Untersuchung des behaupteten Mangels

    (bb) Nach Meinung einiger Instanzgerichte sowie der im Schrifttum herrschenden Meinung ist die Fristsetzung im Verbrauchsgüterkauf zwar generell entbehrlich (LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012 - 13 S 160/11, juris Rn. 19; AG Köln, Urteil vom 28.01.2010 - 137 C 436/09; Schmidt, in: Beck'scher Online-Kommentar BGB, Stand: 01.11.2014, § 323 Rn. 11; St. Lorenz, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, Vorbemerkungen zu den §§ 474 ff., Rn. 20; Ernst, in: Münchener Kommentar zum BGB, 6. Auflage 2012, § 323 Rn. 50a; Koch, NJW 2010, S. 1636 (S. 1639), Ludes/Lube, MDR 2009, S. 1317 (S. 1319); Skamel, JuS 2010, S. 671 (S. 673); wohl auch Stürner/Medicus, in: Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, 9. Auflage 2014, § 323 Rn. 21).
  • AG Bochum, 26.04.2017 - 42 C 454/16

    Rückzahlung des geleisteten Kaufpreises nach einem Rücktritt vom Kaufvertrag

    Maßstab für die Nacherfüllungsfrist kann daher regelmäßig nicht die ursprüngliche Lieferfrist sein (BGH, NJW 1985, 320; LG Stuttgart, Urt. v. 08.02.2012 - 13 S 160/11).
  • LG Bonn, 20.07.2016 - 9 O 350/15

    Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen mangelhaften Getriebes

    Nach neuerer Rechtsprechung und nach jedenfalls h.M. in der Literatur ist bei einem Verbrauchsgüterkauf keine Fristsetzung i.S.v. §§ 323, 439 BGB erforderlich, sondern nur das Abwarten einer angemessenen Frist nach Mängelanzeige gegenüber dem Verkäufer aufgrund gebotener europarechtskonformer Auslegung dieser Normen in Anbetracht des Inhalts der Richtlinie EGRL 44/1999 (vgl. LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11; LG Meiningen, Urteil vom 06.12.2012, 1 O 201/12; Palandt-Grüneberg, 74. Auflage, § 323, Rn. 12 m.w.N.).
  • LG Paderborn, 25.09.2013 - 3 O 481/12

    Ausschluss von Mängelgewährleistungsansprüchen wegen Fehlens einer unverzüglichen

    Im Übrigen handelt es sich bei den Parteien um Kaufleute, so dass durchaus die Setzung einer bestimmten Frist erwartet werden kann (anders bei Verbrauchern: LG Stuttgart, Urteil vom 08.02.2012, 13 S 160/11 in BB 2012 S. 974).
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