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   LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10   

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https://dejure.org/2012,9696
LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10 (https://dejure.org/2012,9696)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.04.2012 - 26 O 466/10 (https://dejure.org/2012,9696)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. April 2012 - 26 O 466/10 (https://dejure.org/2012,9696)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Regress - Produkthaftung - Konstruktionsfehler einer Fenster- und Futterstoffeinklebemaschine - Reinigungsarbeiten - Arbeitsunfall - Mitverschulden

  • dahlbokum.de

    Schadenersatz - und Schmerzensgeldanspruch aus Produkthaftung nach Unfall mit Futterstoffeinklebemaschine

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1169
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • LG Düsseldorf, 30.11.2005 - 10 O 144/04

    Anspruch auf Ersatz von Behandlungskosten, Verletztengeld und Verletztenrente

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Ein höheres Mitverschulden sieht das Gericht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht (siehe zu vergleichbaren Fällen auch: LG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1033: 1/3; OLG Bremen, VersR 2004, 207: 20%).

    Er muss daher auch mit Unvorsichtigkeiten rechnen, die erfahrungsgemäß nicht selten Vorkommen und muss daher die Maschine dementsprechend konstruieren und gegebenenfalls mit Schutzvorrichtungen versehen (BGH BB 1972, 13; LG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1033).

  • LG Berlin, 08.11.2007 - 31 O 135/05

    Schadensersatzansprüche aus deliktischer Produkthaftung für ein Steuerungs- und

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Dies führt in vorliegendem Fall dazu, dass sich die Beweislast zu Gunsten der Klägerin dahingehend umkehrt, dass die Beklagte nachzuweisen hat, dass ihr Konstruktionsfehler der mangelnden Überwachung der Bandgeschwindigkeit für das Unfallgeschehen nicht ursächlich war (LG Berlin, Urt. v. 08.11.2007, 31 O 135/05, zitiert nach juris m.w.N.; Staudinger-Oechsler, Neubearb. 2009, § 1 ProdHaftG Rdnr. 163 m.w.N.).

    Denn steht, wie oben ausgeführt fest, dass das Produkt zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens fehlerhaft war, ist es Sache des Herstellers, den Sachverhalt aufzuklären und gegebenenfalls die Folgen einer Beweislosigkeit zu tragen, weil dieser die Produktionssphäre überblickt und den Konstruktionsprozess selbst durchführt (LG Berlin, Urt. v. 08.11.2007, 31 O 135/05, zitiert nach juris m.w.N.).

  • BVerwG, 30.01.1970 - VII C 43.68

    Gewährung von Subventionen durch förmliches Gesetz oder parlamentarische

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Er muss daher auch mit Unvorsichtigkeiten rechnen, die erfahrungsgemäß nicht selten Vorkommen und muss daher die Maschine dementsprechend konstruieren und gegebenenfalls mit Schutzvorrichtungen versehen (BGH BB 1972, 13; LG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1033).
  • OLG Karlsruhe, 10.10.2001 - 7 U 117/99

    Anforderungen an Konstruktion und Instruktion bei einer Buschholzhackmaschine

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • OLG Düsseldorf, 29.11.1996 - 22 U 72/96

    Voraussetzungen der Produkthaftungspflicht; Pflicht des Herstellers einer

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • BGH, 04.11.1994 - BLw 1/94

    Ausgleich der Übertragung von Mitgliedern einer LPG eingebrachter Waldflächen auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Ein solches Verhaften ist innerhalb der Haftung für einen Konstruktionsfehler durchaus gleichzusetzen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Umkehr der Beweislast bei Verletzung der Befundsicherungspflicht bei einem Fabrikationsfehler (vgl. BGHZ 104, 323; BGH NJW 1995, 528).
  • BGH, 27.09.1994 - VI ZR 150/93

    Gefahrabwendungspflichten eines Endprodukteherstellers

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Die Untergrenze dieses Sicherheitsniveaus wird in der Regel von den anerkannten Regeln der Technik bestimmt, die den Mindeststandard darstellen, bei dessen Nichteinhaltung im allgemeinen von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht des Herstellers auszugehen ist (BGH NJW 1994, 3349; OLG Karlsruhe, VersR 2003, 1584; OLG Düsseldorf, NJW 1997, 2333).
  • BGH, 07.06.1988 - VI ZR 91/87

    Beweislast bei Produzentenhaftung; Wiederverwendung von Mehrweg-Limonadenflaschen

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Ein solches Verhaften ist innerhalb der Haftung für einen Konstruktionsfehler durchaus gleichzusetzen mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Umkehr der Beweislast bei Verletzung der Befundsicherungspflicht bei einem Fabrikationsfehler (vgl. BGHZ 104, 323; BGH NJW 1995, 528).
  • BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92

    Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist anerkannt, dass wenn der vom Verletzten in Anspruch Genommene gegen ein Schutzgesetz verstoßen hat, das typischen Gefährdungsmöglichkeiten entgegenwirken soll, und im Zusammenhang mit dem Verstoß gerade derjenige Schaden eingetreten ist, der mit Hilfe des Schutzgesetztes verhindert werden sollte, der Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass der Verstoß für den Schadenseintritt ursächlich war (vgl. nur BGH NJW 1994, 945 m.zahlr.Nw.).
  • OLG Bremen, 06.12.2002 - 4 U 15/01

    Haftung des Herstellers einer Faltschachtelverpackungsanlage für Tiefkühlkost

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.04.2012 - 26 O 466/10
    Ein höheres Mitverschulden sieht das Gericht entgegen der Auffassung der Beklagten nicht (siehe zu vergleichbaren Fällen auch: LG Düsseldorf, NJW-RR 2006, 1033: 1/3; OLG Bremen, VersR 2004, 207: 20%).
  • BVerwG, 23.11.1993 - 1 C 21.92

    Anspruch auf Ersatz beschädigter, durch Bankeinbruch abhanden gekommener

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