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   LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13   

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https://dejure.org/2013,15797
LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13 (https://dejure.org/2013,15797)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10.06.2013 - 2 T 196/13 (https://dejure.org/2013,15797)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Juni 2013 - 2 T 196/13 (https://dejure.org/2013,15797)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit zur Beitreibung der notwendigen Zwangsvollstreckungskosten gleichzeitig mit der titulierten Forderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2013, 1312
  • Rpfleger 2013, 712
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 16.09.2010 - 17 W 18/10

    Rechtsanwaltsgebühr: Gegenstandswert einer Forderungspfändung bei wertlosem

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13
    Es widerspricht -entgegen der Ansicht des OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501- nicht der Systematik des RVG, die Höhe des Anwaltshonorars vom Wert der zu pfändenden Forderung abhängig zu machen.

    Anders mag dies in Fällen wie in dem vom OLG Karlsruhe (Beschluss vom 16.09.2010, NJW-RR 2011, 501) entschiedenen Fall sein, wenn sich der Wert der zu pfändenden Forderung nach Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwalts ändert.

  • OLG Köln, 15.11.2000 - 17 W 278/99

    Gebühren für anwaltliche Tätigkeit in mehreren Vollstreckungssachen

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13
    Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8).
  • LG Düsseldorf, 12.07.2005 - 19 T 154/05

    Konsequenz einer erfolglosen Pfändung für den Gegenstandswert im Hinblick auf §

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13
    Die Gegenmeinung stellt bei einem wertlosen Pfändungsobjekt auf den Wert der zu vollstreckenden Forderung ab (so LG Düsseldorf, B. v. 12.07.2005 -19 T 154/05 -, zitiert nach juris; LG Hamburg AnwBI 2006, 499; Hartmann. Kostengesetze, 40. Aufl., § 25 RVG Rdnr. 5).
  • LG Hamburg, 19.01.2009 - 332 T 109/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Gegenstandswert einer erfolglosen Kontenpfändung

    Auszug aus LG Stuttgart, 10.06.2013 - 2 T 196/13
    Nach einer Ansicht können die Rechtsanwaltsgebühren, wenn sich - auch nachträglich - herausstellt, dass der gepfändete Gegenstand wirtschaftlich wertlos ist, nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 300 EUR (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 10 EUR nach § 13 Abs. 2 RVG zustehe (so OLG Köln Rpfleger 2001, 149 [152]; LG Hamburg ZMR 2009, 697; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 19. Aufl., § 25 Rdnr. 8).
  • OLG Naumburg, 03.04.2014 - 2 W 26/14

    Rechtsanwaltskosten im Zwangsvollstreckungsverfahren: Gegenstandswert bei

    Nach einer ersten Auffassung können in einem solchen Fall die Rechtsanwaltsgebühren nur aus dem gesetzlichen Mindeststreitwert von 500 Euro (§ 13 Abs. 1 S. 1 RVG n. F.) berechnet werden, wobei dem Rechtsanwalt auch bei einem nur den Bruchteil einer vollen Gebühr ausmachenden Gebührentatbestand zumindest die Mindestgebühr von 15 Euro nach § 13 Abs. 2 RVG n. F. zusteht (OLG Köln, Beschluss vom 15.11.2000, 17 W 278/99, Rpfleger 2001, 149; LG Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2013, 2 T 196/13, MDR 2013, 1312; LG Hamburg, Beschluss vom 19.01.2009, 322 T 109/08, ZMR 2009, 697; Gerold/Schmidt/Müller-Rabe, RVG, 21. Aufl., § 25 Rn. 14).
  • OLG Brandenburg, 29.07.2016 - 7 W 45/16

    Gebührenrechtlicher Ansatz einer nicht bestehenden gepfändeten Forderungen mit

    Es genügt, dass der Wert objektiv feststeht, wenngleich er den Beteiligten noch nicht bekannt sein mag (vgl. LG Stuttgart NJOZ 2014, 218).

    Wie der angefochtene Beschluss zutreffend ausführt, besteht der Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit nicht in der Rückführung der titulierten Forderung, sondern (allein) in der Erwirkung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (so auch LG Stuttgart NJOZ 2014, 218).

  • OLG München, 18.11.2014 - 20 W 2267/14

    Beschwerde, Pfändungsbeschluss, Überweisungsbeschluss, Gegenstandswert

    bb) Offen bleiben kann vor diesem Hintergrund die in der Rechtsprechung umstrittene (vgl. etwa Meyer-Kroiß/Gierl, RVG, 6. Aufl. 2013, § 25 Rn. 11; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 16.09.2010, 17 W 18/10, NJW-RR 2011, 501; OLG Naumburg, Beschluss vom 03.04.2014, 2 W 26/14, NJW-RR 2014, 1151; Landgericht Stuttgart, Beschluss vom 10.06.2013, 2 T 196/13, BeckRS 2013, 15652) Frage, wie sich die Wertlosigkeit einer gepfändeten Forderung auf den Gegenstandswert nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 RVG auswirkt.
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