Rechtsprechung
LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Zur Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren; Erstellen von Unterlagen durch eine geeignete Person aufgrund der Angaben des Schuldners
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 305 Abs 1 Nr 3 InsO, § 2 Abs 2 S 1 InsVV, § 3 Abs 2 Buchst e InsVV, § 10 InsVV, § 13 InsVV
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren: Erstellung von Unterlagen durch eine geeignete Person; Kürzung der Mindestvergütung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
- soziale-schuldnerberatung-hamburg.de (Kurzinformation und Auszüge)
Vergütung des Insolvenzverwalters im Verbraucherinsolvenzverfahren
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 08.10.2015 - 3 IK 2/15
- LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15
- BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15
Papierfundstellen
- NZI 2016, 145
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.07.2006 - IX ZB 104/05
Berücksichtigung von Gegenständen mit Aus- und Absonderungsrechten bei der …
Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15
Für eine Kürzung der Regelmindestvergütungssätze nach § 2 Abs. 2 InsVV besteht deshalb nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen Raum (vgl. BGH, Beschluss vom 13.07.2006 - IX ZB 104/05 -, BGHZ 168, 321-339, Rn. 42, zur Mindestvergütung der vorläufigen Insolvenzverwalter). - BGH, 13.03.2008 - IX ZB 63/05
Verfassungsmäßigkeit der Neuregelung der Mindestvergütung des Insolvenzverwalters
Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15
Auch die Mindestvergütung wird nach § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV nur "in der Regel" gewährt und stellt in diesem Sinne eine Regelvergütung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 118/08; BGH NZI 2008, 361). - BGH, 25.06.2009 - IX ZB 118/08
Überprüfung der Insolvenzverwaltervergütung in der Rechtsbeschwerdeinstanz
Auszug aus LG Stuttgart, 10.12.2015 - 10 T 517/15
Auch die Mindestvergütung wird nach § 2 Abs. 2 S. 1 InsVV nur "in der Regel" gewährt und stellt in diesem Sinne eine Regelvergütung dar (vgl. BGH, Beschluss vom 25.06.2009 - IX ZB 118/08; BGH NZI 2008, 361).
- BGH, 14.12.2017 - IX ZB 101/15
Vergütung des Insolvenzverwalters: Kürzung der Mindestvergütung im Wege eines …
Das Beschwerdegericht hat zur Begründung seiner Entscheidung (abgedruckt etwa in NZI 2016, 145) ausgeführt: Das Insolvenzgericht habe die Vergütung im Ergebnis zutreffend auf 1.113,84 EUR festgesetzt. - LG Ansbach, 13.06.2016 - 1 T 516/16
Ermäßigte Vergütung des Insolvenzverwalters bei Tätigkeit in einem nach dem …
Dies gilt unabhängig davon, ob man alleine auf das beim Schuldner vorhandene Aktivvermögen abstellt (…so HmbKomm-InsO/Rüther, 5.Auflage, 2014, § 5 Rn. 34 und Gortan in NZI 2016, 339, 340) oder auch die Wertung des § 304 II InsO heranzieht (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 146 und Haarmeyer/Mock, Insolvenzrechtliche Vergütung, 5.Auflage, 2014, § 3 Rn. 119).Rechtsanwälte also Organe der Rechtspflege können dabei als geeignete Stelle i.S.d. § 13 InsVV angesehen werden (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 146).
Dieser Abschlagsbetrag ergibt sich aus der Wertung des § 13 InsVV der einen Abschlag von 20% vorsieht (LG Stuttgart, NZI 2016, 145, 147) und der Tatsache, dass auch unabhängig von § 13 InsVV die Voraussetzungen des § 3 II e) InsVV vorlägen.
- AG Düsseldorf, 20.03.2017 - 513 IK 22/16
Insolvenzverwalter hat bei Vorliegen einer "Scheiterungsbescheinigung" nur …
Was der Gesetzgeber mit "Unterlagen erstellt" meint, ist allerdings auslegungsbedürftig (so LG Stuttgart, 10 T 517/15, Rdn. 15 - zitiert nach juris-).Die Eigenschaft des Ausstellers der Bescheinigung nach § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO als eine i.S.v. § 305 Abs. 1 Nr. 1 anerkannte Person oder Stelle lässt nicht zwingend den Rückschluss zu, dass auch die zu erstellenden Unterlagen nach § 305 Abs. 1 Nr. 3 InsO auch von dieser Person oder Stelle erstellt worden sind (vgl. hierzu LG Stuttgart, Beschluss vom 10. Dezember 2015 - 10 T 517/15 -).