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   LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19   

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https://dejure.org/2019,49086
LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19 (https://dejure.org/2019,49086)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11.10.2019 - 17 O 557/19 (https://dejure.org/2019,49086)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 11. Oktober 2019 - 17 O 557/19 (https://dejure.org/2019,49086)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • mietrechtkreuztal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann verjähren Schadensersatzansprüche des Vermieters und wie wird die Verjährung gehemmt?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters und Hemmung der Verjährung (IMR 2020, 462)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 17.02.2004 - VI ZR 429/02

    Hemmung der Verjährung wegen schwebender Verhandlungen

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    aa) Grundsätzlich endet die Hemmung dann, wenn eine der Parteien eindeutig zu erkennen gibt, dass keine weiteren Verhandlungen mehr stattfinden (vgl. BGH NJW 2016, 236, 237, beck-online; BGH NJW 2004, 1654, 1655, beck-online).

    Nicht erforderlich ist, dass dabei eine Vergleichsbereitschaft oder eine Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird (vgl. BGH NJW 2004, 1654, 1655, beck-online).

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Da die Anspruchsgegner Seite aber Zur Bewertung ihres weiteren Vorgehens wissen muss, wie sich eine gegen sie erhobene Gesamtforderung im Einzelnen zusammensetzt, verlangt der BGH bei einer Vielzahl von Mängeln beispielsweise, dass für den Antragsgegner erkennbar ist, in welcher Höhe wegen welcher Mängel Ansprüche gegen ihn geltend gemacht werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. April 2007 - VII ZR 236/05 -, BGHZ 172, 42-58, Rn. 46).
  • BGH, 17.11.2010 - VIII ZR 211/09

    Gerichtliches Mahnverfahren: Anforderungen an die Individualisierung des im

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Es gab beispielsweise auch kein vorprozessuales Anspruchsschreiben oder sonst eine vorgerichtliche Forderungsaufstellung des Klägers, auf das er zur Individualisierung der Forderung im Mahnbescheid zulässigerweise Bezug genommen hätte (daher anders für den Fall der einheitlichen Schadensersatzforderung, die sich lediglich aus mehreren unselbstständigen Rechnungsposten zusammensetzt: BGH NJW 2011, 613, 614, beck-online).
  • BGH, 18.06.2015 - III ZR 198/14

    Keine Verjährungshemmung durch Mustergüteanträge

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr., vgl. BGH Teilversäumnis- und Teilendurteil v. 8.5.2018 - lt ZR 314/16, BeckRS 2018, 13554, beck-online; BGH NJW 2015, 2407, 2409, beck-online; BGH NZM 2008, 202, beck-online - jew. M.w.N.).
  • BGH, 08.01.2014 - XII ZR 12/13

    Beendeter Gewerberaummietvertrag: Kurze Verjährungsfrist für Ansprüche auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Die Vorschrift findet auch auf Gewerberaummietverträge Anwendung (vgl BGH NJW 2014, 920, 921, beck-online).
  • BGH, 10.07.1991 - XII ZR 105/90

    Rückgabe der Mietsache

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Ein Zurückerhalten der Mietsache im Sinne von § 548 Abs. 1 S. 2 BGB ist schon dann gegeben, wenn der Vermieter eine Art von Sachherrschaft erlangt, die ihn in die Lage versetzt, die Mietsache auf etwaige Mängel oder Veränderungen zu untersuchen (vgl SGH NJW 1991, 2416, 2418, beck-online).
  • BGH, 05.06.2014 - VII ZR 285/12

    Vergütungsanspruch des Bauunternehmers nach Bestellerkündigung:

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches " Einschlafenlassen " ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 981, 982, beck-online; BGH NJW 2009, 1806, 1807, beck-online).
  • BGH, 08.05.2018 - II ZR 314/16

    Unterschreitung des im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids angegebenen

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr., vgl. BGH Teilversäumnis- und Teilendurteil v. 8.5.2018 - lt ZR 314/16, BeckRS 2018, 13554, beck-online; BGH NJW 2015, 2407, 2409, beck-online; BGH NZM 2008, 202, beck-online - jew. M.w.N.).
  • BGH, 23.01.2008 - VIII ZR 46/07

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Schadensersatzanspruchs des

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Wann diese Anforderungen erfüllt sind, kann nicht allgemein und abstrakt festgelegt werden; vielmehr hängen Art und Umfang der erforderlichen Angaben im Einzelfall von dem zwischen den Parteien bestehenden Rechtsverhältnis und der Art des Anspruchs ab (st. Rspr., vgl. BGH Teilversäumnis- und Teilendurteil v. 8.5.2018 - lt ZR 314/16, BeckRS 2018, 13554, beck-online; BGH NJW 2015, 2407, 2409, beck-online; BGH NZM 2008, 202, beck-online - jew. M.w.N.).
  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus LG Stuttgart, 11.10.2019 - 17 O 557/19
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches " Einschlafenlassen " ist dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (vgl. BGH NJW-RR 2014, 981, 982, beck-online; BGH NJW 2009, 1806, 1807, beck-online).
  • BGH, 28.10.2015 - IV ZR 405/14

    Verjährungshemmende Wirkung eines Güteverfahrens: Ausreichende Individualisierung

  • OLG Stuttgart, 30.04.2020 - 5 U 540/19

    Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19, wird durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückgewiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.

    Hinsichtlich der Darstellung des Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19 sowie auf den Hinweisbeschluss des Senats vom 6.3.2020 Bezug genommen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19, die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger einen Betrag i. H. v. EUR 17.283,00 nebst 9 %-Punkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu bezahlen.

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19 ist durch einstimmigen Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

  • OLG Stuttgart, 06.03.2020 - 5 U 540/19

    Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung der

    Der Senat beabsichtigt, die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil er einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Stuttgart vom 11.10.2019, Az. 17 O 557/19,.

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