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LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 T 89/19 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Baden-Württemberg
Rechtliche Betreuung in Baden-Württemberg: Anordnung von Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung einer betreuungsrechtlich genehmigten Zwangsbehandlung des Betroffenen in einem psychiatrischen Krankenhaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 25.02.2019 - 4 XIV 72/19
- LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 T 89/19
Papierfundstellen
- FamRZ 2019, 1820
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 309/15
Fixierung in psychiatrischer Unterbringung: Richtervorbehalt erforderlich?
Auszug aus LG Stuttgart, 12.03.2019 - 19 T 89/19
Das Amtsgericht hat den weiteren Beteiligten Z. 2 als Verfahrenspfleger bestellt, den Betroffenen in Anwesenheit des Verfahrenspflegers am 25.02.2019 persönlich angehört und sodann mit Beschluss vom selben Tage die Anordnung des Arztes auf Isolierung des Betroffenen jeweils 8 Stunden vor Beginn der EKT-Behandlung bis längstens 21.03.2019, gestützt auf § 25 PsychKG-BW i.V.m. der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu AZ 2 BvR 309/15 vom 24.07.2018, genehmigt.Es kann dahingestellt bleiben, ob die beantragte Absonderung des Betroffenen in einem besonders gesicherten Raum (Isolierzimmer) gemäß § 25 Abs. 2 Nr. 3 PsychKHG BW einer richterlichen Entscheidung bedarf und ob die Norm hierfür eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage bietet (vgl. hierzu BVerfG, Urteil vom 24. Juli 2018 - 2 BvR 309/15 -, Rn. 80, juris).