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LG Stuttgart, 12.12.2017 - 19 T 296/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Ludwigsburg, 02.06.2017 - 1 C 2823/16
- LG Stuttgart, 12.12.2017 - 19 T 296/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.03.2014 - IX ZB 52/13
Kostenfestsetzung für den Schuldneranwalt im Insolvenzeröffnungsverfahren nach …
Auszug aus LG Stuttgart, 12.12.2017 - 19 T 296/17
Zu prüfen ist hierbei, ob die beantragten Kosten tatsächlich Kosten des Rechtsstreits sind, ferner ob die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und nach Maßgabe des § 91 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren (BGH NJW-RR 2014, 892).Hierbei ist zu prüfen, ob die beantragten Kosten tatsächlich Kosten des Rechtsstreits sind, ferner ob die Aufwendungen tatsächlich entstanden sind und nach Maßgabe des § 91 ZPO zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung notwendig waren (BGH NJW-RR 2014, 892).
- BVerfG, 15.07.1997 - 1 BvR 1174/90
Keine erhöhte Prozessgebühr bei Vertretung mehrerer Beschwerdeführer
Auszug aus LG Stuttgart, 12.12.2017 - 19 T 296/17
Diesem steht weder ein eigenes Beschwerde- noch Erinnerungsrecht zu, weil er lediglich Anspruch auf Zahlung seiner Gebühren gegen die von ihm vertretene Partei hat (BVerfG NJW 1997, 3430).