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   LG Stuttgart, 13.07.2018 - 22 O 205/16   

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https://dejure.org/2018,19556
LG Stuttgart, 13.07.2018 - 22 O 205/16 (https://dejure.org/2018,19556)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.07.2018 - 22 O 205/16 (https://dejure.org/2018,19556)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. Juli 2018 - 22 O 205/16 (https://dejure.org/2018,19556)
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Kurzfassungen/Presse (11)

  • heise.de (Pressebericht, 13.07.2018)

    Abgas-Skandal: Bosch muss Unterlagen herausgeben

  • heise.de (Pressebericht, 13.06.2018)

    Abgas-Skandal: Bosch muss in Diesel-Fall wohl Unterlagen vorlegen

  • heise.de (Pressebericht, 13.06.2018)

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Bosch

  • heise.de (Pressemeldung, 30.07.2018)

    Bosch legt Beschwerde gegen Herausgabe-Urteil ein

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerungsrecht: Bosch muss Unterlagen zum VW-Abgasskandal herausgeben

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeugnisverweigerung im Abgasskandal: Bosch legt Beschwerde ein

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Robert Bosch GmbH im Zusammenhang mit dem Abgasskandal

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bosch hat im VW Abgasskandal kein Zeugnisverweigerungsrecht

  • juve.de (Kurzinformation)

    Abgasskandal: Bosch muss Unterlagen herausgeben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Klage von Kapitalanlegern gegen Porsche wegen Verletzung sog. Ad-hoc-Mitteilungspflichten im VW-Abgas-Skandal: Landgericht Stuttgart verpflichtet Bosch zur Herausgabe von Akten - Kein Zeugnisverweigerungsrecht für die Robert Bosch GmbH

  • landgericht-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Verhandlung über Verpflichtung der Robert Bosch GmbH zur Vorlage von Unterlagen

Sonstiges

  • vogel.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Dieselgate: Bosch will Unterlagen nicht herausgeben - Zulieferer legt Beschwerde gegen Urteil ein

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Stuttgart, 01.03.2019 - 1 W 42/18

    Anordnung der Vorlage von Unterlagen gegenüber Dritten: Zeugnisverweigerungsrecht

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird das Zwischenurteil des Landgerichts Stuttgart vom 13.7.2018, Az. 22 O 205/16, abgeändert:.
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