Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16   

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https://dejure.org/2016,35515
LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16 (https://dejure.org/2016,35515)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13.09.2016 - 19 Qs 49/16 (https://dejure.org/2016,35515)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 13. September 2016 - 19 Qs 49/16 (https://dejure.org/2016,35515)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung der Zustellung eines nicht übersetzten Strafbefehls an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten im Wiedereinsetzungsverfahren

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung eines nicht übersetzten Strafbefehls

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 3 EURL 64/2010, § 187 Abs 2 GVG, § 37 Abs 3 StPO
    Strafbefehlsverfahren: Zustellung eines nicht übersetzten Strafbefehls an einen der deutschen Sprache nicht mächtigen Beschuldigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • sokolowski.org (Kurzinformation und Auszüge)

    Muss der Strafbefehl übersetzt werden?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 07.04.1976 - 2 BvR 728/75

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Rechtsbehelf eines sprachunkundigen

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Das Verfahren drängt deshalb auf Beschleunigung, damit die Ungewissheit über die Rechtsbeständigkeit der erlassenen Entscheidung möglichst bald beseitigt wird (BVerfGE 42, 120).

    Denn diese Rechtsschutzgarantien schützen nicht denjenigen, der der Wahrnehmung seiner Rechte mit vermeidbarer Gleichgültigkeit gegenübersteht (BVerfGE 42, 120 (127)).

  • LG Stuttgart, 12.05.2014 - 7 Qs 18/14

    Strafbefehlsverfahren: Zustellung der schriftlichen Übersetzung des Strafbefehls

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Gegen diesen dem Verteidiger am 16.08.2016 zugegangenen Beschluss hat der Betroffene durch Schriftsatz seines Verteidigers, dem Amtsgericht zugegangen am 18.08.2016, sofortige Beschwerde erhoben und zu deren Begründung darauf verwiesen, dass nach der Rechtsprechung des Landgerichts Stuttgart (NStZ-RR 2014, 216) auch Strafbefehle einem sprachunkundigen Angeklagten in seine Muttersprache zu übersetzen seien.
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1074/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung der Wiedereinsetzung in den

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Das BVerfG hat hierzu entschieden, dass einem sprachunkundigen Ausländer die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht mit der Begründung versagt werden darf, er habe sich nicht rechtzeitig genug um einen Dolmetscher bemüht (BVerfGE 40, 95 (100)).
  • LG Ravensburg, 04.05.2015 - 2 Qs 29/15
    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Während dies vom Landgericht Stuttgart sowie vom Landgericht Gießen (StraFo 2015, 243) in der Vergangenheit befürwortet wurde, ist das Landgericht Ravensburg (NStZ-RR 2015, 219) dem entgegengetreten.
  • EuGH, 15.10.2015 - C-216/14

    Covaci - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Der EuGH hat im Urteil vom 15.10.2015 - C-216/14 - (juris, Rz. 41) das Strafbefehlsverfahren als ein "Verfahren sui generis" eingestuft.
  • BVerfG, 02.07.1974 - 2 BvR 32/74

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Glaubhaftmachung bei einem Antrag auf

    Auszug aus LG Stuttgart, 13.09.2016 - 19 Qs 49/16
    Die Lösung dieses Problems durch das Wiedereinsetzungsverfahren überzeugt schließlich auch deshalb, weil für den Fall des ersten Zugangs zum Gericht keine überspannten Anforderungen an die Darlegungen zu den Wiedereinsetzungsgründen gestellt werden dürfen (st. Rspr., BVerfGE 38, 35).
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