Rechtsprechung
LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15 KfH SpruchG |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Betriebs-Berater
Grundsatz: Börsenwert als Untergrenze der angemessenen Abfindung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (6)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Erstinstanzlich nur geringe Erhöhung (+ 2,22 %) im Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG (jetzt: McKesson Europe AG)
- blogspot.com (Kurzinformation)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG (jetzt: McKesson Europe AG) geht in die Verlängerung
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG
Vor Ergehen der Entscheidung:
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG: Ablehnungsangträge gegen Vorsitzenden Richter und sachverständigen Prüfer gestellt
- blogspot.com (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Aussetzungsantrag im Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG
Sonstiges
- blogspot.com (Terminmitteilung)
Spruchverfahren zu dem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit der Celesio AG: Verhandlungstermin am 22. November 2016
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 23.03.2017 - 31 O 1/15
- LG Stuttgart, 17.09.2018 - 31 O 1/15 KfH SpruchG
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 08.09.2020 - 21 W 121/15
Barabfindung nach Squeeze-Out
Allerdings ist die Empfehlung des FAUB auf teilweise deutliche Kritik in der Rechtsprechung gestoßen (befürwortend hingegen etwa LG Stuttgart, Beschluss vom 17.09.2018 - 31 O 1/15, juris Rn. 476 ff.). - LG Frankfurt/Main, 27.06.2019 - 5 O 38/18
Stada Arzneimittel AG: Spruchverfahren wegen Beherrschungs- und …
Das Landgericht Stuttgart (LG Stuttgart…, Beschluss vom 03. April 2018 - 31 O 138/15 KfHSpruchG -, Rn. 87 ff., juris; Beschluss vom 17. September 2018 - 31 O 1/15 KfH SpruchG -, Rn. 145 ff., juris) hat ausführlich begründet, dass zur Prüfung und Wahl der Bewertungsmethodik auch die tatrichterliche Beurteilung gehört, ob eine allein am Börsenkurs orientierte Abfindung im Einzelfall angemessen sei und dass das auszuübende Schätzungsermessens nach § 287 Abs. 2 ZPO auch die Freiheit umfasse, anstelle der Ertragswertmethode im geeigneten Einzelfall eine kapitalmarktorientierte Bewertung zum Börsenkurs vorzunehmen.