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   LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19   

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https://dejure.org/2019,3087
LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19 (https://dejure.org/2019,3087)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.02.2019 - 6 Qs 1/19 (https://dejure.org/2019,3087)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. Februar 2019 - 6 Qs 1/19 (https://dejure.org/2019,3087)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen des staatlichen Einziehungsanspruchs gegen den Täter zur Vermeidung einer Doppelbelastung i.R.d. Verletzung von mehreren Strafgeset...

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 73e Abs 1 StGB, § 266 StGB, § 38 WpHG, § 3 MaKonV
    Ausschluss der Einziehung des Tatertrages: Fall der gleichzeitigen Verletzung von Individual- und Universalrechtsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendung des § 73e Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verletzung von Individual- und Universalrechtsgütern

  • Jurion (Kurzinformation)

    Anwendung des § 73e Abs. 1 StGB bei gleichzeitiger Verletzung von Individual- und Universalrechtsgütern

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.12.2013 - 1 StR 106/13

    Marktmissbrauch (Verfassungskonformität der Norm: Bestimmtheitsgrundsatz;

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19
    Geschütztes Rechtsgut des § 266 StGB ist das Vermögen ( Dierlamm , in: Münchener Kommentar zum StGB, 3. Auflage 2019, § 266, Rn. 1), während die § 38 WpHG a.F. die Funktionsfähigkeit der Märkte schützen soll (vergleiche BGH, Beschluss vom 04.12.2013, Az. 1 StR 106/13, Rn. 38).
  • BGH, 28.01.2010 - VII ZB 16/09

    Zur Pfändbarkeit von Kraftfahrzeugen, die der Ehegatte des Schuldners zur

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19
    Zwar kann auch ein Gegenstand vom Ehegatten des Schuldners, den dieser zur Fortsetzung einer Erwerbstätigkeit benötigt, einem Pfändungsverbot unterliegen (BGH, Beschluss vom 28.01.2010, Az. VII ZB 16/09).
  • BGH, 27.11.2013 - 3 StR 5/13

    Marktmanipulation (Verfassungsmäßigkeit; matched orders/prearranged trades;

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19
    Ein Signal ist nach ständiger Rechtsprechung irreführend, wenn es geeignet ist, einen verständigen, das heißt, börsenkundigen und mit dem Markt des betroffenen Finanzinstruments vertrauten, Anleger zu täuschen, wobei zu den Marktverhältnissen alle Umstände gehören, die auf die Preisbildung einwirken, also insbesondere die Angebotslage, die Nachfrageseite, das Umsatzvolumen, die zeitliche Abfolge der getätigten Umsätze sowie allgemein die Marktliquidität (BGH, Urteil vom 27.11.2013, Az. 3 StR 5/13 = BGHSt 59, 80-94, Rn. 13).
  • BGH, 24.01.1985 - IX ZR 65/84

    Pfändung von Ansprüchen aus Girovertrag: Pfändbarkeit der Ansprüche des

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19
    Bei Oder-Konten darf bei Pfändung grundsätzlich auf das gesamte auf diesen Konten vorhandene Guthaben zugegriffen werden (BGH, Urteil vom 24.01.1985, Az. IX ZR 65/84 = NJW 1985, 1218).
  • OLG Hamm, 01.03.1984 - 14 W 253/83
    Auszug aus LG Stuttgart, 19.02.2019 - 6 Qs 1/19
    Eine Unpfändbarkeit liegt indes nur dann vor, wenn der Ehegatte des Schuldners - was vom Schuldner darzulegen und zu beweisen ist - keine zumutbare Möglichkeit der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel hat (BGH, a.a.O.) und die Arbeitsstätte auch nicht mit dem Fahrrad oder zu Fuß erreichbar ist (vergleiche OLG Hamm, Beschluss vom 01.03.1984, Az. 14 W 253/83).
  • BGH, 23.02.2024 - 5 StR 284/23
    Andererseits bezweckt § 73e Abs. 1 StGB nicht, dass sich ein Einziehungsadressat durch die zivilrechtliche Vereinbarung eines Erlasses mit dem in seinen Individualrechtsgütern verletzten Geschädigten zu Lasten der durch die Tat ebenfalls geschädigten Allgemeinheit schadlos halten kann (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 6 Qs 1/19 Rn. 22; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 673 f.; so auch KG, wistra 2023, 301, 302 zu einem sozialgerichtlichen Vergleich in Fällen des § 266a StGB).

    Denn nur insoweit kommt auch eine doppelte Inanspruchnahme des Einziehungsadressaten in Betracht (vgl. LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 6 Qs 1/19 Rn. 23; Köhler/Burkhard, NStZ 2017, 665, 674).

  • LG Frankfurt/Main, 23.12.2022 - 24 KLs 4/22

    Ex-OB wegen Korruption verurteilt

    Dieser Ausschlusstatbestand kann stets nur dann eingreifen, wenn eine Straftat verwirklicht wurde, die zumindest auch Individualrechtsgüter schützt (vgl. Meißner NZWiSt 2018, 239, 244; LG Stuttgart, Beschluss vom 19.02.2019 - 6 Qs 1/19, BeckRS 2019, 1814), was auf die Vorteilsannahme, die ausschließlich die Lauterkeit des öffentlichen Dienstes und das Vertrauen der Allgemeinheit in diese Lauterkeit schützt (vgl. Fischer a.a.O. § 331 Rn. 2), nicht zutrifft.
  • KG, 26.05.2023 - 4 Ws 31/23

    Einziehung des Wertes der Taterträge bei Vergleichsvereinbarungen mit

    Allerdings verringert sich die Höhe des Einziehungsbetrages in dem Maße, in dem auf den Vergleich tatsächlich geleistet wurde, denn mit der Schaffung der §§ 73e Abs. 1 StGB und 459g Abs. 4 StPO wollte der Gesetzgeber (auch) der Gefahr einer doppelten Inanspruchnahme des Einziehungsbeteiligten durch den Staat einerseits und den/die Verletzten andererseits begegnen (vgl. für den Fall der tateinheitlichen Verletzung einer Norm zum Schutz eines Individualrechtsguts und einer Norm zum Schutz eines Universalrechtsguts ausführlich LG Stuttgart, Beschluss vom 19. Februar 2019 - 6 Qs 1/19 -, BeckRS 2019, 1814).
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