Rechtsprechung
LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Zur Frage der Verwertbarkeit der von der später das Zeugnis verweigernden Ehefrau gemachten Spontanäußerungen i.R.e. Notrufs
- Justiz Baden-Württemberg
Strafverfahren: Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden Ehegatten gemachten Spontanäußerungen im Rahmen eines Notrufs
- verkehrslexikon.de
Verwertbarkeit der von dem später das Zeugnis verweigernden Ehegatten gemachten Spontanäußerungen im Rahmen eines Notrufs
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verwertbarkeit einer von der später das Zeugnis verweigernden Ehefrau bei einem Notruf gemachten Spontanäußerung
- Die Justiz
- blutalkohol
, S. 430
- ra.de
- RA Kotz
Notruf - Verwertbarkeit bei späterem Gebrauchmachen von einem Zeugnisverweigerungsrecht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Zeugnisverweigerungsrecht der Ehefrau - und Spontanäußerungen beim Notruf
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verwertbare Spontanäußerungen können auch Mitteilungen im Rahmen von Notrufen sein
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Zeugnisverweigerungsrecht: Verwertung von Spontanäußerungen (Notruf)
- haerlein.de (Kurzinformation)
Wenn eine nach § 52 Abs. 1 StPO zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigte Person gegenüber Polizeibeamten Angaben gemacht hat
Besprechungen u.ä.
- Jurion (Entscheidungsbesprechung)
Mitteilung einer Straftat durch zeugnisverweigerungsberechtigte Person im Rahmen eines Notrufes kann als Spontanäußerung verwertet werden
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 02.10.2014 - 16 Ds 71 Js 55354/14
- LG Stuttgart, 20.10.2014 - 7 Qs 52/14
Wird zitiert von ...
- LG Oldenburg, 03.02.2022 - 2 Qs 40/22
Zeugnisverweigerungsrecht, Zeuge, Beweisverwertungsverbot
Demnach muss neben dem Moment, in welchem der Beamte subjektiv von einem Anfangsverdacht ausgeht, auch berücksichtigt werden, wie sich das Verhalten des Beamten nach Außen in der Wahrnehmung des Befragten darstellt bzw. ob aus dem Verhalten des Beamten für den Befragten auf das Vorliegen eines Anfangsverdachts geschlossen werden kann (LG Stuttgart, Beschluss vom 20.10.2014 - 7 Qs 52/14 -, zitiert nach juris Rn. 7 m.w.N.).