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LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- fiala.de (Entscheidungsbesprechung)
Kürzung der Bewertungsreserven bzw. Überschussbeteiligungen
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
- OLG Stuttgart, 14.11.2019 - 7 U 12/18
- BGH, 20.01.2021 - IV ZR 318/19
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.04.2016 - VI ZR 506/14
Zulässigkeit einer einheitlichen Feststellungsklage bei bereits bezifferbarem …
Auszug aus LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
Dennoch gibt es keine allgemeine Subsidiarität der Feststellungs- gegenüber der Leistungsklage (BGH, Urteil vom 19.04.2016 - VI ZR 506/14, Rn. 6 bei juris). - BGH, 23.01.2014 - III ZR 37/13
Entschädigungsanspruch wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens: …
Auszug aus LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
Dabei ist in der Rechtsprechung zwar anerkannt, dass eine Feststellungsklage dann unzulässig ist, wenn es dem Kläger möglich und zumutbar ist, ein Urteil zu erwirken, aus dem auch vollstreckt werden kann (BGH, Urteil vom 23.01.2014 - III ZR 37/13, Rn. 54 bei juris). - BGH, 30.04.2008 - III ZR 202/07
Streitwert der Klage eines Beamten auf Feststellung der …
Auszug aus LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
Dies gilt auch in den Fällen, in denen der Kläger damit rechnen kann, dass sein Gegner auf ein Feststellungsurteil hin freiwillig leisten wird (BGH, Beschluss vom 30.04.2008 - III ZR 202/07, Rn. 2 bei juris). - BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98
Nichterfüllung bei Rechtsmängeln
Auszug aus LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
Auf die Frage, ob eine Feststellungsklage auch dann zulässig ist, wenn die Klärung der konkreten Anspruchshöhe aufwendig ist (in diese Richtung BGH, Urteil vom 21.01.2000 - V ZR 387/98, Rn. 11 bei juris) und ob ein solcher Fall hier aufgrund eines komplizierten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahrens vorliegt, kommt es daher nicht an. - BGH, 27.06.1995 - XI ZR 8/94
Wirksamkeit von Globalabtretungen und Sicherungsübereignungen nach AGB-Banken
Auszug aus LG Stuttgart, 20.12.2017 - 16 O 157/17
Daher ist eine Feststellungsklage auch dann zulässig, wenn zu erwarten ist, dass diese zur endgültigen Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte führen wird (BGH, Urteil vom 27.06.1995 - XI ZR 8/94, Rn. 16 bei juris).
- BGH, 27.06.2018 - IV ZR 201/17
Ermittlung der Bewertungsreserve in der Lebensversicherung
Gerichte sind anhand der konkreten Vorgaben der in § 153 Abs. 3 Satz 3 VVG in Bezug genommenen Vorschriften des Versicherungsaufsichtsgesetzes in der Lage, gegebenenfalls mittels sachverständiger Hilfe die angemessene Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven anhand rechtlicher Maßstäbe zu kontrollieren (…vgl. Krause in Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 153 Rn. 74;… a.A. Schwintowski/Brömmelmeyer/Ortmann/Rubin, PK-VersR 3. Aufl. § 153 VVG Rn. 102; vgl. auch LG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 2017 - 16 O 157/17, juris Rn. 17 ff. zur Verneinung eines Sicherungsbedarfs des Versicherers, wenn dieser Gewinne an seine Muttergesellschaft abführt). - OLG Stuttgart, 14.11.2019 - 7 U 12/18
Berechnung der Überschussbeteiligung an der Ablaufleistung einer …
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 20.12.2017, Az. 16 O 157/17, abgeändert:.