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   LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09   

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https://dejure.org/2009,30387
LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09 (https://dejure.org/2009,30387)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22.07.2009 - 5 S 35/09 (https://dejure.org/2009,30387)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Juli 2009 - 5 S 35/09 (https://dejure.org/2009,30387)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Partnervermittlung, Haustürgeschäft, provozierte Bestellung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 41 (Volltext und Kurzanmerkung)

    Partnervermittlung, Haustürgeschäft, provozierte Bestellung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 23.04.1998 - 8 U 120/97
    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Eine Bestellung liegt dann vor, wenn der Kunde den anderen Vertragspartner ausdrücklich auffordert, zum Zwecke des Führens von Vertragsverhandlungen über einen konkret bestimmten Gegenstand in seine Privatwohnung zu kommen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1998, 8 U 120/97).

    In der Annonce in der Stuttgarter Zeitung war eine bestimmte partnersuchende Dame beschrieben; die vorgesehene tatsächliche vertragliche Gestaltung mit der Folge einer für den Kläger erheblichen wirtschaftlichen Belastung wurde jedoch nicht aufgezeigt (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1998, 8 U 120/97).

    Hinzu kommt, dass der auf dem Gebiet der gewerblichen Partnervermittlung unerfahrene Kläger in besonderem Maße aufklärungsbedürftig war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1998, 8 U 120/97; im Ergebnis ebenso LG Kiel , Beschluss vom 02.07.2004; 1 S 31/04) und diese Aufklärung durch die bloße Information über möglicherweise bevorstehende Vertragsverhandlungen nicht ausreichend betrieben werden konnte.

  • LG Kiel, 02.07.2004 - 1 S 31/04
    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Im übrigen werden im Geschäft der Partnervermittlung auch subjektive Ansprüche und Vorstellungen abgegolten - je höher der soziale Status des gewünschten Partners, desto höher ist das Honorar (LG Kiel, Beschluss vom 02.07.2004, 1 S 31/04).

    Hinzu kommt, dass der auf dem Gebiet der gewerblichen Partnervermittlung unerfahrene Kläger in besonderem Maße aufklärungsbedürftig war (OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.04.1998, 8 U 120/97; im Ergebnis ebenso LG Kiel , Beschluss vom 02.07.2004; 1 S 31/04) und diese Aufklärung durch die bloße Information über möglicherweise bevorstehende Vertragsverhandlungen nicht ausreichend betrieben werden konnte.

    Damit ist die Klausel unwirksam (LG Kiel, Beschluss vom 02.07.2004, 1 S 31/04 mwN).

  • OLG Jena, 02.11.1993 - 5 U 312/93

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises; Voraussetzungen zur Anwendung des Gesetzes

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Als Ausnahmetatbestand und aus Gründen des effektiven Verbraucherschutzes ist der Begriff der Bestellung restriktiv auszulegen (Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).

    Bei der Beurteilung, ob dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, ist darauf abzustellen, dass das Gesetz das Widerrufsrecht gewähren will, wenn das Verhalten des Gewerbetreibenden typischerweise zu Situationen führt, in denen eine Überrumpelung des Kunden zu befürchten ist (BGHZ 109, 127, zitiert nach Juris, Rz. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 956; Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).

  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 15 U 148/05

    Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages auf Grund eines

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Solche könnten hier allenfalls darin liegen, dass die in der Annonce der Beklagten in der Stuttgarter Zeitung inserierte Dame gar nicht existiert und es sich um ein sog. Lockvogelangebot handelte (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.09.2006, 15 U 148/05).
  • OLG Stuttgart, 12.05.1989 - 2 U 162/88

    Verstoß gegen Wettbewerbsvorschriften; Anspruch auf Unterlassung wegen Verstoßes

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Bei der Beurteilung, ob dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, ist darauf abzustellen, dass das Gesetz das Widerrufsrecht gewähren will, wenn das Verhalten des Gewerbetreibenden typischerweise zu Situationen führt, in denen eine Überrumpelung des Kunden zu befürchten ist (BGHZ 109, 127, zitiert nach Juris, Rz. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 956; Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Bei der Beurteilung, ob dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zusteht oder nicht, ist darauf abzustellen, dass das Gesetz das Widerrufsrecht gewähren will, wenn das Verhalten des Gewerbetreibenden typischerweise zu Situationen führt, in denen eine Überrumpelung des Kunden zu befürchten ist (BGHZ 109, 127, zitiert nach Juris, Rz. 15; OLG Stuttgart, NJW-RR 1989, 956; Thüringer OLG, Urteil vom 02.11.1993, 5 U 312/93).
  • OLG Karlsruhe, 27.10.1987 - 17 U 103/87
    Auszug aus LG Stuttgart, 22.07.2009 - 5 S 35/09
    Eine wirkliche vom Kunden veranlasste Bestellung zu mündlichen Verhandlungen setzt im Hinblick auf einen effektiven Schutz des Verbrauchers vor Überrumpelung voraus, dass die Bestellung nach Art und Inhalt hinreichend konkret ist und auf einer eigenen freien Entschließung des Kunden beruht (OLG Karlsruhe, Urteil vom 27.10.1987, 17 U 103/87).
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