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LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 17 Abs 2 GVG, § 23 Nr 2 Buchst a GVG, § 29a Abs 1 ZPO, § 241 Abs 2 BGB, § 280 Abs 1 BGB
Sachliche Zuständigkeit: Ansprüche aus dem Wohnraummietverhältnis und deliktischen Ansprüchen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Koblenz, 12.10.1995 - 5 U 324/95
Licht im Treppenhaus - was darf der Mieter erwarten?
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Der Rechtsgedanke aus § 17 Abs. 2 GVG, wonach ein hinsichtlich des deliktischen Anspruchs zuständiges Landgericht die auf die Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers gestützte Klage nach allen rechtlichen Gesichtspunkten, also auch in Bezug auf die mietvertragliche Verkehrssicherungspflicht, entscheiden muss und darf (so OLG Koblenz, 12.10.1995, 5 U 324/95 - juris), führt zu keinem abweichenden Ergebnis. - OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05
Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
Geht es um die Verkehrssicherungspflichten, die den Vermieter gegenüber dem Mieter treffen, ist dies der Fall (vgl. OLG Düsseldorf, 04.07.2005, 24 W 20/05 - juris). - BGH, 11.01.1984 - VIII ARZ 6/83
Voraussetzungen für BGH-Rechtsentscheid - Ausschließliche AG-Zuständigkeit bei …
Auszug aus LG Stuttgart, 23.02.2017 - 16 O 412/16
§ 23 Nr. 2 lit. a) GVG für die sachliche und § 29a Abs. 1 ZPO für die örtliche Zuständigkeit gewährleisten, dass das Verfahren möglichst am Wohnort des Mieters geführt wird und stellen eine größere Sach- und Ortsnähe des zuständigen Gerichts her (vgl. BGHZ 85, 275, 282 f., NJW 1984, 1615).