Rechtsprechung
LG Stuttgart, 24.02.2017 - 12 O 202/16 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- RA Kotz
Fotokopiergerät - Leasingvertrag - Anfechtung nach Vertragsübernahme
- Justiz Baden-Württemberg
§ 123 Abs 2 BGB, § 142 BGB, § 398 BGB, § 404 BGB, § 407 BGB
Leasingvertrag über ein Fotokopiergerät: Arglistige Täuschung durch den Leasinggeber und Adressat der Anfechtungserklärung nach Vertragsübernahme durch einen Dritten; AGB-rechtliche Zulässigkeit einer Abtretungskonstruktion; Unwirksamkeit einer Vereinbarung über die ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 21.10.2020 - 4 U 143/19
Schadensersatz aus einem Mietkaufvertrag Mietkaufvertrag über einen gebrauchten …
Sie äußert zudem unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 24. Februar 2017 (Az. 12 O 202/16, BeckRS 2017, 103439) die Ansicht, die zwischen den Parteien vereinbarte leasingtypische Abtretungskonstruktion sei ohnehin unwirksam.Soweit die Beklagte sich zur Begründung ihrer Aufrechnungsforderung mit Schriftsatz vom 1. August 2019 erstmals auf den Standpunkt stellt, die vollständige Abtretung aller primär der Klägerin zustehenden Rechte auf Gewährleistung, Rücktritt, Anfechtung und anderes sei unwirksam, und sich dabei auf die Entscheidung des Landgerichts Stuttgart vom 24. Februar 2017 (Az. 12 O 202/16 - BeckRS 2017, 103439) beruft, kann sie damit nicht durchdringen.