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   LG Stuttgart, 25.01.2021 - 44 O 52/20 KfH   

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https://dejure.org/2021,4672
LG Stuttgart, 25.01.2021 - 44 O 52/20 KfH (https://dejure.org/2021,4672)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25.01.2021 - 44 O 52/20 KfH (https://dejure.org/2021,4672)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Januar 2021 - 44 O 52/20 KfH (https://dejure.org/2021,4672)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    Coronakrise, COVID-19-Pandemie, Covid19, Gesellschafterbeschluss, Gesellschafterversammlung, Umlaufverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pe-magazin.de (Kurzinformation)

    Coronabedingte Erleichterungen im Gesellschaftsrecht

  • fgvw.de (Kurzinformation)

    Vereinfachtes Umlaufverfahren nach § 2 COVMG - keine Anwendbarkeit bei Regelungen zum Umlaufverfahren im Gesellschaftsvertrag?

Besprechungen u.ä.

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vereinfachtes Umlaufverfahren nach § 2 COVMG bei Satzungsregelung nicht zulässig

Papierfundstellen

  • NZG 2021, 598

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 17.05.2023 - 2 U 159/21

    COVID-Erleichterungen für eine Beschlussfassung im Umlaufverfahren auch für eine

    Die in § 2 COVMG in Abweichung von § 48 Abs. 2 GmbHG vorgesehenen Erleichterungen für die Beschlussfassung im Umlaufverfahren (hier: Beschlussfassung durch schriftliche Abgabe der Stimmen auch ohne Einverständnis aller Gesellschafter) sind nicht auf solche GmbH beschränkt, in deren Satzung noch gar keine Regelung für Umlaufbeschlüsse vorgesehen ist (entgegen LG Stuttgart, Urteil vom 25. Januar 2021 - 44 O 52/20 KfH -, Rn. 36 nach juris).

    Nichts anderes folgt bei dieser Sachlage aus der Erwägung, dass andernfalls in die Vertragsautonomie und in die durch Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG geschützten Rechte von Minderheitsgesellschaftern eingegriffen würde (so aber LG Stuttgart, Urteil vom 25.1.2021 - 44 O 52/20 KfH -, Rn. 36 nach juris).

  • OLG Brandenburg, 13.04.2022 - 4 U 123/21

    Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen; Befugnis einer Notgeschäftsführerin

    Dass unter allen Umständen, d.h. auch in einem Pandemiefall und bei Unmöglichkeit eines Präsenztreffens, eine Zustimmung sämtlicher Gesellschafter gewollt war, ist daher nicht anzunehmen (so auch die h.M., Seibt in: Scholz, GmbHG, 12. Aufl. 2018 ff., § 48 GmbHG, Rn. 68b m.w.N.; Noack/Servatius/Haas GmbHG, 23. Aufl. 2022, Anh. § 48 Rn. 45; Schindler in: BeckOK, GmbHG, Stand: 01.05.2021, § 48 GmbHG, Rn. 95b; Leinekugel in: GmbHR 2021, 384ff.; a.A. LG Stuttgart, Urt. v. 25.01.2021 - 44 O 52/20 - Rn. 36).
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