Rechtsprechung
   LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,20378
LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15 (https://dejure.org/2016,20378)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26.04.2016 - 21 O 219/15 (https://dejure.org/2016,20378)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 26. April 2016 - 21 O 219/15 (https://dejure.org/2016,20378)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,20378) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Landesbank Baden-Württemberg zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensvertrag verurteilt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Landesbank Baden-Württemberg zur Rückabwicklung von Verbraucherdarlehensvertrag verurteilt

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.10.2010 - XI ZR 367/07

    Finanzierter Fondsbeitritt im Haustürgeschäft: Voraussetzungen für die Wertung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    Der Verbraucher soll dadurch nicht nur von seinem Widerrufsrecht Kenntnis erlangen, sondern auch in die Lage versetzt werden, dieses auszuüben (BGH, NJW-RR 2011, 403).
  • BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08

    Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 16.10.2013 - IV ZR 52/12

    Kündigung eines Lebensversicherungsvertrages: Widerrufsrecht bei unzureichender

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    In diesem Zusammenhang sei auf die Entscheidung des BGH vom 16.10.2013 (Urteil - IV ZR 52/12 - veröffentlicht u.a. in NJW 2013, 3776 ff, zitiert nach juris) verwiesen; hiernach steht die Kündigung eines Versicherungsvertrages einem späteren Widerruf jedenfalls dann nicht entgegen, wenn der Versicherungsnehmer über sein Widerrufsrecht nicht ausreichend belehrt wurde.
  • BGH, 23.06.2009 - XI ZR 156/08

    Anforderungen an den Inhalt der Widerrufsbelehrung bei verbundenenVerträgen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 15.02.2011 - XI ZR 148/10

    Widerrufsrecht beim Verbrauchervertrag: Anforderungen an eine Nachbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • BGH, 17.10.2006 - XI ZR 205/05

    Beratungspflichten der Bank bei Abschluss eines Grundstückskaufvertrages zum

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    Für die Partei, die ihre Beiehrungspflicht nicht erfüllt hat, entsteht in der Regel kein Vertrauenstatbestand, da sie davon ausgehen muss, dass der andere Teil von dem ihm zustehenden Anspruch nichts weiß (BGH, NJW-RR 2007, 257).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Stuttgart, 26.04.2016 - 21 O 219/15
    a) Der mit dem Widerrufsrecht bezweckte Zweck des Schutzes des Verbrauchers erfordert eine umfassende, unmissverständliche und für den Verbraucher eindeutige Belehrung (BGH, BKR 2011, 242; NJW-RR 2009, 709; NJW 2009, 3572; NJW 2009, 3020).
  • LG Stuttgart, 27.06.2016 - 6 O 231/15
    Der Einzelrichter folgt unter diesem Gesichtspunkt der von der 21. Kammer (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2016 - 21 O 219/15 ) vertretenen Auffassung, welche auch einen Verstoß gegen das Deutlichkeitsgebot als gegeben ansieht, und weicht insoweit von der Entscheidung des OLG Köln (Urteil vom 24.02.2016 - 13 U 84/15) ab.

    Erschwerend kommt hinzu, dass der für finanzierte Geschäfte geltende Abschnitt der Widerrufsbelehrung um ein Vielfaches länger und infolge seiner Formulierung um einiges unverständlicher ist als der für die Kläger maßgebliche Teil der Belehrung (LG Stuttgart, Urteil vom 26.04.2016 - 21 O 219/15; a.A. aber LG Stuttgart, Urteil vom 07.06.2016-25 0 257/15).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht