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LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17, 19 T 466/17 |
Zitiervorschläge
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27.12.2017 - 19 T 463/17, 19 T 466/17 (https://dejure.org/2017,52319)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 27. Dezember 2017 - 19 T 463/17, 19 T 466/17 (https://dejure.org/2017,52319)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfristung der sofortigen Beschwerde in einem Insolvenzverfahren
- Wolters Kluwer
Beginn der Frist einer Beschwerde mit Zustellung der Entscheidung i.R.d. Insolvenzverfahrens
- Justiz Baden-Württemberg
§ 6 Abs 2 InsO, § 64 Abs 3 S 1 InsO, § 569 Abs 1 S 1 ZPO
Beschwerde gegen die Festsetzung der Insolvenzverwaltervergütung: Beginn der Beschwerdefrist; Entscheidung durch das Beschwerdegericht bei fehlerhafter Nichtabhilfeentscheidung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 10.11.2017 - 9 IN 407/17
- AG Stuttgart, 10.11.2017 - 9 IN 444/17
- LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17, 19 T 466/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Potsdam, 16.02.2006 - 5 T 32/06
Vergütung des Insolvenzverwalters: Form der Nichtabhilfeentscheidung bei der …
Auszug aus LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17
Eine bloße Übersendungsverfügung an das Beschwerdegericht würde hier grundsätzlich nicht ausreichen (Landgericht Potsdam ZIP 2006, 780). - OLG Koblenz, 21.11.2014 - 14 W 693/14
Rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren gegen die Kürzung einer …
Auszug aus LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17
Wenn die Vorlage jedoch erkennen lässt, dass das Abhilfeverfahren durchgeführt wurde und lediglich an Mängeln leidet, beispielsweise einer Entscheidung nur durch Verfügung anstatt durch Beschluss, dann kann das Beschwerdegericht direkt selbst entscheiden (KG KGR 2008, 214; OLG Koblenz BeckRS 2014, 22174). - KG, 20.09.2007 - 2 W 158/07
Beschwerdeverfahren gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss: Formanforderungen an …
Auszug aus LG Stuttgart, 27.12.2017 - 19 T 463/17
Wenn die Vorlage jedoch erkennen lässt, dass das Abhilfeverfahren durchgeführt wurde und lediglich an Mängeln leidet, beispielsweise einer Entscheidung nur durch Verfügung anstatt durch Beschluss, dann kann das Beschwerdegericht direkt selbst entscheiden (KG KGR 2008, 214; OLG Koblenz BeckRS 2014, 22174).