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   LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11   

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https://dejure.org/2011,5187
LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11 (https://dejure.org/2011,5187)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28.07.2011 - 17 O 73/11 (https://dejure.org/2011,5187)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 17 O 73/11 (https://dejure.org/2011,5187)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Domainparker haftet bei Kenntnis für Markenverletzungen

  • openjur.de

    §§ 670, 683 BGB; §§ 14 Abs. 5, 14 Abs. 1, 15 Abs. 5, 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 1 MarkenG; § 6 GMV
    Zur Haftung eines Domain-Parking-Betreibers auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten

  • Telemedicus

    Haftung von Sedo für Markenverletzungen

  • Telemedicus

    Haftung von Sedo für Markenverletzungen

  • webshoprecht.de

    Domainparking-Anbieter als Störer bei Markenrechtsverletzung

  • R&W Online

    Domainparking-Anbieter haftet nach Kenntnis für Markenrechtsverletzung durch Kunden

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außergerichtliche Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt ist notwendig und die dadurch entstandenen Kosten sind zu erstatten; Notwendigkeit einer außergerichtlichen Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt und Erstattung der dadurch entstandenen ...

  • suchmaschinen-und-recht.de

    Sedo haftet als Mitstörerin ab Kenntnis für Markenverletzungen

  • erdmann-zacharias.de PDF
  • squarespace.com PDF
  • anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)

    Domainhändler/ Domainverkäufer haftet für Markenverletzung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 670; BGB § 683 S. 1
    Außergerichtliche Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt ist notwendig und die dadurch entstandenen Kosten sind zu erstatten; Notwendigkeit einer außergerichtlichen Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt und Erstattung der dadurch entstandenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • internet-law.de (Kurzinformation)

    Domainparking: Haftet Sedo doch?

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Domainhandelsbörse Sedo haftet für Markenrechtsverletzung durch geparkte Domain, wenn diese trotz Inkenntnissetzung nicht abgestellt wird

  • rechtsportlich.net (Kurzinformation)

    Haftet Sedo nach Hinweis-Email?

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Domain-Parking-Anbieter Sedo haftet für Tippfehler-Domains ab Kenntnis

Besprechungen u.ä. (2)

  • Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung für Domain-Parking

  • lhr-law.de (Kurzanmerkung)

    Sedo haftet für Domainparking - ab Kenntnis

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2012, 43
  • K&R 2011, 606
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.01.2011 - IX ZR 110/10

    Rechtsanwaltsgebühren: Geschäftsgebühr für vorgerichtliche Tätigkeit vor Erhebung

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11
    Bezüglich der 1, 5-Gebühr hat der BGH (IX ZR 110/10) jüngst wie folgt ausgeführt:.
  • OLG Köln, 15.12.2009 - 15 U 90/09

    Anspruch auf Ersatz von Abmahnkosten wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts;

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11
    Da hier die Beklagte die Zahlung der Klageforderung jedenfalls ernsthaft und endgültig verweigert hat, wandelt sich der Freistellungsanspruch in einen Zahlungsanspruch um (OLG Köln, 15 U 90/09, m. w. N.).
  • BGH, 18.11.2010 - I ZR 155/09

    Sedo

    Auszug aus LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGH, Sedo, I ZR 155/09).
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