Rechtsprechung
LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Domainparker haftet bei Kenntnis für Markenverletzungen
- openjur.de
§§ 670, 683 BGB; §§ 14 Abs. 5, 14 Abs. 1, 15 Abs. 5, 14 Abs. 2 Nr. 2, 15 Abs. 1 MarkenG; § 6 GMV
Zur Haftung eines Domain-Parking-Betreibers auf Unterlassung und Erstattung der Abmahnkosten - Telemedicus
Haftung von Sedo für Markenverletzungen
- Telemedicus
Haftung von Sedo für Markenverletzungen
- webshoprecht.de
Domainparking-Anbieter als Störer bei Markenrechtsverletzung
- R&W Online
Domainparking-Anbieter haftet nach Kenntnis für Markenrechtsverletzung durch Kunden
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Außergerichtliche Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt ist notwendig und die dadurch entstandenen Kosten sind zu erstatten; Notwendigkeit einer außergerichtlichen Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt und Erstattung der dadurch entstandenen ...
- suchmaschinen-und-recht.de
Sedo haftet als Mitstörerin ab Kenntnis für Markenverletzungen
- erdmann-zacharias.de
- squarespace.com
- anwalt24.de (Kurzinformation und Volltext)
Domainhändler/ Domainverkäufer haftet für Markenverletzung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 670; BGB § 683 S. 1
Außergerichtliche Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt ist notwendig und die dadurch entstandenen Kosten sind zu erstatten; Notwendigkeit einer außergerichtlichen Abmahnung wegen Markenverletzung durch einen Anwalt und Erstattung der dadurch entstandenen ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- internet-law.de (Kurzinformation)
Domainparking: Haftet Sedo doch?
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Domainhandelsbörse Sedo haftet für Markenrechtsverletzung durch geparkte Domain, wenn diese trotz Inkenntnissetzung nicht abgestellt wird
- rechtsportlich.net (Kurzinformation)
Haftet Sedo nach Hinweis-Email?
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Domain-Parking-Anbieter Sedo haftet für Tippfehler-Domains ab Kenntnis
Besprechungen u.ä. (2)
- Telemedicus (Entscheidungsbesprechung)
Haftung für Domain-Parking
- lhr-law.de (Kurzanmerkung)
Sedo haftet für Domainparking - ab Kenntnis
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 28.07.2011 - 17 O 73/11
- OLG Stuttgart, 19.04.2012 - 2 U 91/11
Papierfundstellen
- MMR 2012, 43
- K&R 2011, 606