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LG Stuttgart, 29.03.2017 - 10 T 126/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
Beschwerde gegen Anordnung eines Polizeigewahrsams in Baden-Württemberg: Feststellungsinteresse bei nicht vollzogener Freiheitsentziehung; Anhörungserfordernis in einem Eilfall
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der nicht vollzogene Polizeigewahrsam - und das Feststellungsinteresse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Polizeigewahrsam - und die persönliche Anhörung durch den Richter
Verfahrensgang
- AG Nürtingen, 15.02.2017 - 513 XIV 235/17
- LG Stuttgart, 29.03.2017 - 10 T 126/17
Papierfundstellen
- NJW 2017, 3729
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 17.03.2011 - 1 S 2513/10
Ingewahrsamnahme eines Anscheinsstörers
Auszug aus LG Stuttgart, 29.03.2017 - 10 T 126/17
§ 28 Abs. 3 Satz 4 PolG BW trägt dem für die Durchführung eines ordnungsgemäßen gerichtlichen Verfahrens erforderlichen Zeitbedarf (zu diesem vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.03.2011 - 1 S 2513/10 - wonach im Hinblick auf § 28 Abs. 3 Satz 4 PolG BW bei einer Gewahrsamsdauer von drei bis dreieinhalb Stunden die Herbeiführung einer richterlichen Entscheidung für nicht erforderlich gehalten wurde) Rechnung, indem er die Notwendigkeit einer richterlichen Entscheidung entfallen lässt, wenn anzunehmen ist, dass die Entscheidung erst nach Wegfall des Grundes des Gewahrsams ergehen würde.