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   LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16   

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https://dejure.org/2016,54370
LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16 (https://dejure.org/2016,54370)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.12.2016 - 4 S 82/16 (https://dejure.org/2016,54370)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Dezember 2016 - 4 S 82/16 (https://dejure.org/2016,54370)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kündigung einer Riesterrente durch den Insolvenzverwalter; Auszahlung des Rückkaufwerts des Rentenversicherungsvertrages; Zuordnung des angesparten Altersvorsorgevermögens zum Insolvenzbeschlag

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 851c Abs 1 ZPO, § 1 Abs 1 AltZertG, § 1 Abs 3 AltZertG
    Insolvenzverfahren: Kündigung einer Riester-Rente durch den Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kündigung von Riester-Rente durch Insolvenzverwalter möglich

  • st-sozien.de (Kurzinformation)

    Riester-Rente fällt in die Insolvenzmasse

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • AG München, 12.12.2011 - 273 C 8790/11

    Der Riester-Rentenversicherungsvertrag

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16
    Für das vorliegende Verfahren kann letztlich dahingestellt bleiben, ob bzw. inwieweit das von der Insolvenzschuldnerin angesparte Altersvorsorgevermögen überhaupt als nicht übertragbar, weil "gefördertes Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge" im Sinne des § 97 EStG anzusehen ist (vergl. dazu AG München, 12.12.2011 273 C 8790/11 zit. nach juris).
  • LG Dortmund, 21.04.2016 - 2 S 32/15

    Voraussetzungen für das Unterfallen eines Anspruchs aus einer Rentenversicherung

    Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16
    Die Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die sich aus der großen Zahl von gleichgelagerten Fällen ergibt, und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Dortmund v. 21.4.2016, 2 S 32/15 ( zit. nach juris) zuzulassen.
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