Rechtsprechung
LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,54370) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigung einer Riesterrente durch den Insolvenzverwalter; Auszahlung des Rückkaufwerts des Rentenversicherungsvertrages; Zuordnung des angesparten Altersvorsorgevermögens zum Insolvenzbeschlag
- Justiz Baden-Württemberg
§ 35 Abs 1 InsO, § 36 Abs 1 InsO, § 851c Abs 1 ZPO, § 1 Abs 1 AltZertG, § 1 Abs 3 AltZertG
Insolvenzverfahren: Kündigung einer Riester-Rente durch den Insolvenzverwalter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Kündigung von Riester-Rente durch Insolvenzverwalter möglich
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Riester-Rente fällt in die Insolvenzmasse
Verfahrensgang
- AG Stuttgart, 17.02.2016 - 7 C 2306/15
- LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16
- BGH, 16.11.2017 - IX ZR 21/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- AG München, 12.12.2011 - 273 C 8790/11
Der Riester-Rentenversicherungsvertrag
Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16
Für das vorliegende Verfahren kann letztlich dahingestellt bleiben, ob bzw. inwieweit das von der Insolvenzschuldnerin angesparte Altersvorsorgevermögen überhaupt als nicht übertragbar, weil "gefördertes Altersvorsorgevermögen einschließlich seiner Erträge" im Sinne des § 97 EStG anzusehen ist (vergl. dazu AG München, 12.12.2011 273 C 8790/11 zit. nach juris). - LG Dortmund, 21.04.2016 - 2 S 32/15
Voraussetzungen für das Unterfallen eines Anspruchs aus einer Rentenversicherung …
Auszug aus LG Stuttgart, 21.12.2016 - 4 S 82/16
Die Revision ist wegen der grundsätzlichen Bedeutung, die sich aus der großen Zahl von gleichgelagerten Fällen ergibt, und zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf die Entscheidung des Landgerichts Dortmund v. 21.4.2016, 2 S 32/15 ( zit. nach juris) zuzulassen.