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   LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,20782
LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 31.01.2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 31. Januar 2011 - 10 T 29/11 (https://dejure.org/2011,20782)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Zur Dauer einer einstweiligen Anordnung im Unterbringungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eine einstweilige Anordnung nach § 331 Familienverfahrensgesetz (FamFG) kommt nur für die Dauer von zwei /drei Wochen bei fehlender Stellungnahme des bereits bestellten Verfahrenspflegers in Betracht

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Dauer einer einstweiligen Anordnung, Unterbringungsverfahren

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FamFG § 51 Abs. 1; FamFG § 331; FamFG § 332
    Eine einstweilige Anordnung nach § 331 Familienverfahrensgesetz ( FamFG ) kommt nur für die Dauer von zwei /drei Wochen bei fehlender Stellungnahme des bereits bestellten Verfahrenspflegers in Betracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dauer einer einstweiligen Anordnung im Unterbringungsverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1612
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 23.01.2003 - 20 W 479/02

    Betreuung: Persönliche Anhörung des Betreuten vor Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an die Vorinstanz zurückgeben kann, wenn das Nichtabhilfeverfahren schwerwiegende Mängel aufweist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2003, 964; OLG München FamRZ 2010, 1000; ferner Abramenko, Rechtsprechungsübersicht zum erstinstanzlichen Verfahren und den Rechtsmitteln nach dem FamFG, FGPrax 2010, 217, 218).
  • OLG München, 04.02.2010 - 31 Wx 13/10

    Beschwerde in der freiwilligen Gerichtsbarkeit: Form der Entscheidung des

    Auszug aus LG Stuttgart, 31.01.2011 - 10 T 29/11
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung der Nichtabhilfeentscheidung an die Vorinstanz zurückgeben kann, wenn das Nichtabhilfeverfahren schwerwiegende Mängel aufweist (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2003, 964; OLG München FamRZ 2010, 1000; ferner Abramenko, Rechtsprechungsübersicht zum erstinstanzlichen Verfahren und den Rechtsmitteln nach dem FamFG, FGPrax 2010, 217, 218).
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