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   LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18   

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https://dejure.org/2018,33052
LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18 (https://dejure.org/2018,33052)
LG Tübingen, Entscheidung vom 04.09.2018 - 20 O 65/18 (https://dejure.org/2018,33052)
LG Tübingen, Entscheidung vom 04. September 2018 - 20 O 65/18 (https://dejure.org/2018,33052)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • baurechtsiegen.de

    Auftragnehmeranspruch auf Einräumung einer Sicherungshypothek

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek möglich?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber und Eigentümer nicht identisch: Einräumung einer Sicherungshypothek möglich? (IBR 2019, 18)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 08.07.1970 - VIII ZR 28/69

    Siedlungsgesellschaft - Durchgriffshaftung bei eingetragenem Verein

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Wenn jedoch § 242 BGB grundsätzlich anwendbar ist, so muß, wie in den Fällen gesellschaftsrechtlicher Durchgriffshaftung, das Identitätserfordernis nach Treu und Glauben jedenfalls dann zurücktreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten (BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333), die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen.

    In einem solchen Fall muß die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintangesetzt werden, um dem Unternehmer zu der ihm nach Treu und Glauben zustehenden Leistung zu verhelfen (vgl. BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333).

  • BGH, 05.11.1980 - VIII ZR 230/79

    Keine Anwendung fremden Rechts aus Gründen des Vertrauensschutzes bei Fehlen

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Wenn jedoch § 242 BGB grundsätzlich anwendbar ist, so muß, wie in den Fällen gesellschaftsrechtlicher Durchgriffshaftung, das Identitätserfordernis nach Treu und Glauben jedenfalls dann zurücktreten, wenn "die Wirklichkeit des Lebens und die Macht der Tatsachen" es dem Richter gebieten (BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333), die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintanzusetzen.

    In einem solchen Fall muß die personen- und vermögensrechtliche Selbständigkeit von Besteller und Eigentümer hintangesetzt werden, um dem Unternehmer zu der ihm nach Treu und Glauben zustehenden Leistung zu verhelfen (vgl. BGHZ 54, 222, 224; 78, 318, 333).

  • OLG Frankfurt, 10.05.1995 - 20 W 79/95

    Bauhandwerkersicherungshypothek; Eintragung zu Lasten mehrerer Grundstücke

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Daraus folgt, daß die Vormerkung auf jedem Grundstück oder Wohnungseigentumsrecht zur Sicherung des einheitlichen ungeteilten Anspruchs auf Eintragung der Bauhandwerkersicherungshypothek zur Gesamthaft eingetragen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 10. Mai 1995 - 20 W 79/95 -).
  • BGH, 03.05.1984 - VII ZR 80/82

    Formularmäßiger Ausschluß des Anspruchs des Unternehmers auf Einräumung einer

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Das wäre in hohem Maße unbillig und würde dem mit § 648 BGB a.F. verfolgten Zweck zuwiderlaufen, dem Werkunternehmer den Zugriff auf das Baugrundstück zu gestatten, weil er mit seiner Werkleistung regelmäßig den Wert des Grundstücks erhöht und so auch dessen Nutzungsmöglichkeiten verbessert hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 68, 180, 183 m.w.N.; 91, 139, 146)".
  • BGH, 10.03.1977 - VII ZR 77/76

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Einräumung einer

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Das wäre in hohem Maße unbillig und würde dem mit § 648 BGB a.F. verfolgten Zweck zuwiderlaufen, dem Werkunternehmer den Zugriff auf das Baugrundstück zu gestatten, weil er mit seiner Werkleistung regelmäßig den Wert des Grundstücks erhöht und so auch dessen Nutzungsmöglichkeiten verbessert hat (vgl. Senatsurteile BGHZ 68, 180, 183 m.w.N.; 91, 139, 146)".
  • BGH, 22.10.1987 - VII ZR 12/87

    Eintragung einer Sicherungshypothek an einem bestellerfremden Grundstücks

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Durchbrechung des Grundsatzes der Personenidentität von Besteller und Eigentümer in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1987 - VII ZR 12/87, BGHZ 102, 95, 102 ff.; vgl. auch an dieser Rechtsprechung festhaltend BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 139/13 -), liegen vor.
  • BGH, 18.12.2014 - VII ZR 139/13

    Bauvertrag: Anspruch des Unternehmers gegen den Grundstückserwerber auf

    Auszug aus LG Tübingen, 04.09.2018 - 20 O 65/18
    Die Voraussetzungen, unter denen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine Durchbrechung des Grundsatzes der Personenidentität von Besteller und Eigentümer in Betracht kommt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 1987 - VII ZR 12/87, BGHZ 102, 95, 102 ff.; vgl. auch an dieser Rechtsprechung festhaltend BGH, Urteil vom 18. Dezember 2014 - VII ZR 139/13 -), liegen vor.
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