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   LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14   

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LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14 (https://dejure.org/2015,517)
LG Tübingen, Entscheidung vom 08.01.2015 - 5 T 296/14 (https://dejure.org/2015,517)
LG Tübingen, Entscheidung vom 08. Januar 2015 - 5 T 296/14 (https://dejure.org/2015,517)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Telemedicus

    Fehlerhafte Gläubigerangaben über Rundfunkanstalt bei Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag

  • Telemedicus

    Fehlerhafte Gläubigerangaben über Rundfunkanstalt bei Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung des Vollstreckungsersuchens und Eintragungsentscheidung bei unvollständiger Angabe des Gläubigers

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 794 ZPO, § 802f ZPO
    Zwangsvollstreckungsverfahren: Inhaltliche und formelle Anforderungen an ein Vollstreckungsersuchen betreffend Rundfunkbeiträge in Baden-Württemberg

  • captain-huk.de

    ARD ZDF DeutschlandRadio Beitragsservice

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schuldnerverzeichnis - und der nicht eindeutig bezeichnete Gläubiger der Rundfunkbeiträge

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (6)

  • LG Tübingen, 19.05.2014 - 5 T 81/14

    Vollstreckungsersuchen wegen Rundfunkbeitrag muss Vollstreckungsgläubigerin

    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    Nachdem die Beschwerde schon aus obigen Gründen erfolgreich war, kam es auf weitere Erwägungen, wie sie im - nicht rechtskräftigen - Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 19.5.2014 - 5 T 81/14 - dargestellt sind, nicht an.

    Über die beim Bundesgerichtshof anhängige Beschwerde (I ZB 64/14) im oben zitierten Verfahren (5 T 81/14) liegt eine Entscheidung bisher nicht vor.

  • VG München, 07.12.2004 - M 6a S 04.4066
    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    Dieses Schreiben würde danach keinen Verwaltungsakt darstellen (BVerwG, 1 C 15/94, 17.8.1995; VG Augsburg, Au 7 S 13, 1467, 9.10.2013; VG München, M 6a S 04.4066, 7.12.2004).
  • BVerwG, 17.08.1995 - 1 C 15.94

    Insolvenzsicherungsträger - Betriebliche Altersversorgung - Beitragsrechnung -

    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    Dieses Schreiben würde danach keinen Verwaltungsakt darstellen (BVerwG, 1 C 15/94, 17.8.1995; VG Augsburg, Au 7 S 13, 1467, 9.10.2013; VG München, M 6a S 04.4066, 7.12.2004).
  • BGH, 11.06.2015 - I ZB 64/14

    Vollstreckung von Rundfunkbeiträgen

    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    Über die beim Bundesgerichtshof anhängige Beschwerde (I ZB 64/14) im oben zitierten Verfahren (5 T 81/14) liegt eine Entscheidung bisher nicht vor.
  • LG Ulm, 22.12.1978 - 2 T 61/78

    Wirksamkeit eines im Weg der Datenverarbeitung maschinell erstellten

    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    a) Gemäß §§ 16 III, 15 IV Nr. 1 LVwVG BW muss das Ersuchen die Vollstreckungsbehörde unzweideutig (vgl. LG Ulm, 2 T 61/78, 22.12.1978 selbst bei elektronischer Herstellung) bezeichnen.
  • LG Detmold, 21.11.2012 - 3 T 187/12

    Notwendigkeit des Vorliegens der Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung bei der

    Auszug aus LG Tübingen, 08.01.2015 - 5 T 296/14
    Im Übrigen ersetzt das Vollstreckungsersuchen nur den Titel selbst (§ 16 III LVwVG BW), alle übrigen zivilprozessualen Voraussetzungen sind - unabhängig von einer etwaigen Versicherung der Gläubigerin - zu prüfen, einschließlich des Vorhandenseins entsprechender (zugestellter) originären Beitragsbescheide (so auch LG Detmold, 3 T 187/12, 21.11.2012).
  • BGH, 21.10.2015 - I ZB 6/15

    Rundfunkbeitragsrechtliches Vollstreckungsverfahren in Baden-Württemberg: Partei

    Auf die dagegen gerichtete sofortige Beschwerde des Schuldners hat das Beschwerdegericht den Beschluss des Vollstreckungsgerichts sowie die Eintragungsanordnung des Gerichtsvollziehers aufgehoben (Landgericht Tübingen, Beschluss vom 8. Januar 2015 - 5 T 296/14, juris).
  • VG Düsseldorf, 03.03.2015 - 27 K 9590/13

    Zulässigkeit von Beitreibungsmaßnahmen bezüglich der Rundfunkgebühr

    Ferner macht er unter Hinweis auf den Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 8. Januar 2015 - 5 T 296/14 - geltend, dass der angefochtene Bescheid vom 1. Juni 2013 und der Widerspruchsbescheid vom 11. November 2013 nichtig seien, da sie nicht hinreichend deutlich erkennen ließen, von welcher Behörde sie erlassen worden seien.

    Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14 -, juris und vom 8. Januar 2015 - 5 T 296/14 -, juris.

    a.A. LG Tübingen, Beschluss vom 19. Mai 2014 - 5 T 81/14 -, juris und vom 8. Januar 2015 - 5 T 296/14 -, juris, wonach es vor Festsetzung des Säumniszuschlages der Herbeiführung der Fälligkeit der Rundfunkbeiträge durch Erlass eines Ausgangsbescheides ("primären Beitragsbescheides") bedarf.

  • VG München, 15.03.2016 - M 26 K 15.2682

    Rechtmäßige Zwangsvollstreckung aus Rundfunkbeitragsbescheiden

    Er verwies auf Entscheidungen des Landgerichts Tübingen, u. a. vom 8. Januar 2015 (Az. 5 T 296/14), und des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 7. Juli 2015 (Az. 5 L 473/15.NW).

    Zu dem Verweis des Klägers auf Entscheidungen des Landgerichts Tübingen ist anzumerken, dass der genannte Beschluss vom 8. Januar 2015 (5 T 296/14 - juris) mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2015 (I ZB 6/15 - juris) aufgehoben wurde.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.08.2015 - 4 M 103/15

    Zur Bekanntgabe, Bestimmtheit und Vollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden

    Soweit sich die Antragstellerin insoweit auf eine Entscheidung des LG Tübingen vom 8. Januar 2015 (- 5 T 296/14 -, zit. nach JURIS) zur Rechtmäßigkeit eines Vollstreckungsersuchens für einen Rundfunkbeitragsbescheid an einen Gerichtsvollzieher beruft, ist darauf hinzuweisen, dass der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 11. Juni 2015 (- I ZB 64/14 -, zit. nach JURIS) bei der Prüfung eines Vollstreckungsersuchens hinsichtlich der Identität des Gläubigers keine durchgreifenden Bedenken gegen eine mit den streitbefangenen Festsetzungsbescheiden vergleichbare Gestaltung hatte.
  • VG München, 17.02.2016 - M 26 E 16.105

    Eilrechtsschutz gegen Zwangsvollstreckung- fehlende Rechtswegzuständigkeit des

    Er verweise auf die Entscheidungen des Landgerichts Tübingen vom 19. Mai 2014 (5 T 81/14), 8. Januar 2015 (5 T 296/14) und 9. September 2015 (5 T 162/15) sowie das Urteil des Verwaltungsgerichts Hannover vom 29. März 2004 (6 A 844/02).

    Zur Begründung seiner Auffassung verweist er nämlich im Wesentlichen auf zivilgerichtliche Entscheidungen (LG Tübingen, Bv. 19.5.2014 - 5 T 81/14, B.v. 8.1.2015 - 5 T 296/14, B.v. 9.9.2015 - 5 T 162/15 - jeweils juris) zu Rechtsbehelfen gegen Vollstreckungsmaßnahmen des Gerichtsvollziehers.

  • LG Tübingen, 03.02.2016 - 5 T 311/15

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkgebühren in Baden-Württemberg: Inhaltliche

    Wesentliche Mängel früherer Vollstreckungsersuchen (vgl. LG Tübingen, 5 T 81/14, 5 T 296/14, 5 T 162/15, 5 T 167/15) ) waren in vorliegendem Verfahren nicht mehr vorhanden, nachdem die Gläubigerin zwischenzeitlich eine Überarbeitung ihrer Formschreiben vorgenommen hatte: Gläubigerin und Vollstreckungsbehörde sind jeweils eindeutig und klar bezeichnet (Südwestrundfunk), § 15 a IV Zf. 1 LVwVG.
  • VG Gelsenkirchen, 15.01.2016 - 14 L 2169/15

    Rundfunkbeitrag; Vollstreckung; Forderungspfändung; Kontopfändung; Tübingen

    Soweit der Antragsteller offensichtlich unter Zuhilfenahme von Argumentationen aus dem Internet mit Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 8. Januar 2015 -5 T 296/14- eine fehlende Gläubigereigenschaft der "Firma ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice" anführt, mit der er keinen "Vertrag" habe und insoweit keine Pfändung möglich sei, ist darauf hinzuweisen, dass die erwähnte Entscheidung des Landgerichts Tübingen bereits mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 21. Oktober 2015 -I ZB 6/15- wegen Rechtsfehlerhaftigkeit aufgehoben worden ist.
  • AG Mannheim, 13.10.2016 - 7 M 45/16

    Beitreibung von Rundfunkbeiträgen in Baden-Württemberg: Inhaltliche und formelle

    Soweit das LG Tübingen in früheren Entscheidungen mehrfach angenommen hat, die Vollstreckung aus Vollstreckungsersuchen des Südwestrundfunks sei im Hinblick auf die verwendete Form unzulässig (Beschluss vom 19.05.2014, 5 T 81/14; Beschluss vom 08.01.2015, 5 T 296/14; Beschluss vom 09.09.2015, 5 T 162/15), rechtfertigt dies keine andere Entscheidung.
  • VG München, 02.03.2016 - M 6 K 15.1124

    Rechtmäßige Heranziehung zu Rundfunkbeiträgen für eine Wohnung

    Die Bescheide und der Widerspruchsbescheid seien aus eklatanten formalen Gründen rechtswidrig, was der Kläger unter Verweis auf LG Tübingen, B. v. 19.5.2014 - 5 T 81/14 und B. v. 8.1.2015 - 5 T 296/14, im Hinblick auf seiner Ansicht nach notwendige Angaben, Unterschrift, Siegel, maschinelle Erstellung, etc. ausführte.

    Nach seiner Ansicht sei ein vorheriger Beitragsbescheid als Voraussetzung des Entstehens der Zahlungspflicht und des Eintritts der Fälligkeit bei gesetzlich vorliegender materieller Beitragspflicht notwendig (vgl. LG Tübingen, B. v. 19.5.2014 - 5 T 81/14, B. v. 8.1.2015 - 5 T 296/14).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2015 - 2 A 892/15

    Vereinbarkeit des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags höherrangigem Recht;

    Ergänzend sind der von dem Kläger erstinstanzlich angeführten Entscheidung des Landgerichts Tübingen vom 8. Januar 2015 - 5 T 296/14 - aus der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs die Beschlüsse vom 11. Juni 2015 - I ZB 64/14 - (juris) und vom 8. Oktober 2015 - VII ZB 11/15 - (juris) entgegenzusetzen, die sich u.a. zur Frage der Bestimmtheit bzw. Bestimmbarkeit der Urheberschaft eines Vollstreckungsersuchens betreffend die Vollstreckung von Rundfunkgebührenbescheiden verhalten.
  • VG Trier, 28.05.2020 - 10 K 488/20

    Rundfunkbeitrag

  • VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 7686/14
  • VG Göttingen, 27.03.2020 - 2 A 7/15

    Beitragsservice; europarechtskonform; Gewissensfreiheit; Glaubensfreiheit;

  • VG München, 07.12.2016 - M 6 K 16.1721

    Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht

  • VG Düsseldorf, 10.11.2015 - 27 K 5895/14

    Nichtbestehende Verletzung der Informationsfreiheit durch die Erhebung des

  • VG Göttingen, 02.10.2020 - 2 A 276/18

    BAföG; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Leistungen; Rundfunkbeitrag

  • VG Göttingen, 25.01.2022 - 2 A 82/21

    Bedürftigkeit; Befreiung; Bescheid; Bescheinigung; Rundfunkbeitrag;

  • VG Augsburg, 20.07.2016 - Au 7 K 16.145

    Zwangsvollstreckung von Rundfunkbeitragsbescheiden aus einem Ausstandsverzeichnis

  • VG Weimar, 11.07.2016 - 3 E 195/16
  • VG Göttingen, 23.03.2020 - 2 A 1046/17

    Europarechtskonformität; Rundfunkbeitrag; Verfassungsgemäßheit

  • VG München, 13.04.2015 - M 6a SE 15.726

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich für eine Wohnung

  • VG München, 31.08.2016 - M 26 K 15.1987

    Rechtmäßigkeit des Rundfunkbeitrages im privaten Bereich

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