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   LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08   

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https://dejure.org/2014,50888
LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08 (https://dejure.org/2014,50888)
LG Tübingen, Entscheidung vom 16.05.2014 - 7 O 429/08 (https://dejure.org/2014,50888)
LG Tübingen, Entscheidung vom 16. Mai 2014 - 7 O 429/08 (https://dejure.org/2014,50888)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • baurechtsiegen.de

    Voraussetzungen einer Bauvertragskündigung aus wichtigem Grund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 25.03.1993 - X ZR 17/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Werklohnanspruch für Teilwerk nach

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    b) Da sich die Wirkung einer Kündigung auf die Zukunft beschränkt, bleibt dem Unternehmer grundsätzlich der Anspruch auf Vergütung für die bisher erbrachten Leistungen erhalten (BGH, NJW 1993, 1972 Rn. 20, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 25.05.2011 - 9 U 122/10

    Bauträgervertrag: Anforderungen an die Darlegung der Anspruchshöhe bei

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    Unter diesen Umständen kommt eine Kostenerstattung in Betracht, wenn die Partei infolge fehlender Sachkenntnisse nicht zu einem sachgerechten Vortrag in der Lage ist (OLG Stuttgart, NJW-RR 2011, 1242 Rn. 69 mit Rechtsprechungsnachweisen, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.10.1987 - VII ZR 45/87

    Anspruch auf Erstattung von Mängelbeseitigungsfolgen; Vorlage einer

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    Ebenso ist es, wenn der Auftraggeber nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B den Auftrag entzieht (BGH NJW-RR 1988, 208 Rn. 13, zitiert nach juris, vgl. auch BGH NJW 1988, 140).
  • BGH, 23.09.2004 - VII ZR 173/03

    Zurückweisung verspäteten Vorbringens im Berufungsverfahren; Fälligkeit der

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    Dies wäre aber erforderlich gewesen, da der Auftraggeber den Einwand mangelnder Prüfbarkeit der Rechnung binnen zwei Monaten nach Erhalt der Rechnung erheben muss, da andernfalls der nicht prüfbar abgerechnete Vergütungsanspruch des Auftragnehmers fällig wird (BGH, BauR 2004, 1937).
  • BGH, 25.06.1987 - VII ZR 251/86

    Beseitigung von Mängeln bei vorzeitiger Beendigung eines Bauvertrages

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    Ebenso ist es, wenn der Auftraggeber nach § 4 Nr. 7, § 8 Nr. 3 VOB/B den Auftrag entzieht (BGH NJW-RR 1988, 208 Rn. 13, zitiert nach juris, vgl. auch BGH NJW 1988, 140).
  • BGH, 21.11.2013 - III ZR 113/13

    Haftung des für eine Bundesautobahn verkehrssicherungspflichtigen Landes für

    Auszug aus LG Tübingen, 16.05.2014 - 7 O 429/08
    Voraussetzung für einen materiell-rechtlichen Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist regelmäßig, dass die Beauftragung des Privatgutachters unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalls nach Zeitpunkt, Inhalt und Umfang des Auftrags bei objektiver, verständiger Sicht erforderlich erscheinen durfte (OLG Düsseldorf, BauR 2014, 602 Rn. 9, zitiert nach juris).
  • OLG Stuttgart, 03.03.2015 - 10 U 62/14

    VOB-Vertrag: Auftraggeberkündigung aus wichtigem Grund; Ermittlung des

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16. Mai 2014, Az.: 7 O 429/08, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Bezüglich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Landgerichts Tübingen vom 16. Mai 2014, Az.: 7 O 429/08, verwiesen.

    Das Urteil des Landgerichts Tübingen vom 16.05.2014 Az.: 7 O 429/08 wird teilweise aufgehoben.

    Das Urteil des LG Tübingen vom 16.05.2014, Az. 7 O 429/08, wird in Ziffer 4 insoweit aufgehoben, als die Abweisung der Widerklage einen Betrag in Höhe von EUR 37.752,15 übersteigt.

  • LG Bremen, 20.06.2019 - 2 O 2021/10

    Kündigung wegen Mängeln vor Abnahme: § 4 Abs. 7 VOB/B hält AGB-Kontrolle stand!

    Dagegen hat der Bundesgerichtshof in einem Beschluss vom 11.10.2017 die Wirksamkeit des § 4 Nr. 7 VOB/B bzw. eine Kündigung auf Grundlage dieser Vorschrift nicht problematisiert (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - VII ZR 46/15 -), obwohl dies in den Vorinstanzen zumindest von der Beklagtenseite vorgetragen wurde (LG Tübingen, Urteil vom 16. Mai 2014 - 7 O 429/08; OLG Stuttgart, Urteil vom 03. März 2015 - 10 U 62/14).
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