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   LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16   

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https://dejure.org/2017,53296
LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16 (https://dejure.org/2017,53296)
LG Tübingen, Entscheidung vom 24.03.2017 - 4 O 224/16 (https://dejure.org/2017,53296)
LG Tübingen, Entscheidung vom 24. März 2017 - 4 O 224/16 (https://dejure.org/2017,53296)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 812 Abs 1 S 1 Alt 1 BGB, § 4 Nr 14 Buchst b UStG, § 14c Abs 1 S 2 UStG, § 17 Abs 1 UStG, § 37 Abs 2 AO
    Abgabe von Zytostatika durch eine Krankenhausapotheke bei ambulanter Krankenhausbehandlung: Anspruch einer Krankenversicherung auf Rückzahlung in Rechnung gestellter Umsatzsteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 82 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Berichtigung der Rechnungen als Voraussetzung

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BFH, 24.09.2014 - V R 19/11

    Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Mit Urteil vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11 - DStR 2014, 2505) entschied der BFH, dass die Verabreichung von Zytostatika, die individuell für den Patienten in der Krankenhausapotheke hergestellt wurden, im Rahmen einer ambulant in dem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Behandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gem. § 4 Nr. 16b UStG a.F. umsatzsteuerfrei sei.

    Bis zur Entscheidung des BFH vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11) bzw. zur Entscheidung des EuGH vom 13.03.2014 (Az. C-107/13) bestand keine klare Rechtsprechung dahingehend, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "eng verbundene Umsätze" unabhängig von der Frage ambulante/stationäre Behandlung zu erfolgen hat und dann erfüllt ist, wenn die Verabreichung des Medikaments zur Erreichung der verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich ist.

  • EuGH, 13.03.2014 - C-107/13

    FIRIN - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Vorsteuerabzug - Leistung von

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Der EuGH entschied mit Urteil vom 13.03.2014 (Az. C-107/13, zitiert nach juris), dass die Lieferung von Gegenständen wie den im Ausgangsverfahren fraglichen zytostatischen Medikamenten, die von innerhalb des Krankenhauses selbständig tätigen Ärzten im Rahmen ambulanter Krebsbehandlungen verschrieben wurden, nicht von der Umsatzsteuer befreit sei, es sei denn, diese Lieferung sei in tatsächlicher und in wirtschaftlicher Hinsicht von der Hauptleistung der ärztlichen Heilbehandlung untrennbar, was zu prüfen Sache des vorlegenden Gerichts sei.

    Bis zur Entscheidung des BFH vom 24.09.2014 (Az. V R 19/11) bzw. zur Entscheidung des EuGH vom 13.03.2014 (Az. C-107/13) bestand keine klare Rechtsprechung dahingehend, dass die Auslegung des Tatbestandsmerkmals "eng verbundene Umsätze" unabhängig von der Frage ambulante/stationäre Behandlung zu erfolgen hat und dann erfüllt ist, wenn die Verabreichung des Medikaments zur Erreichung der verfolgten therapeutischen Ziele unentbehrlich ist.

  • OLG Hamm, 28.01.2014 - 19 U 107/13

    Werbeleistung für die Schweiz bei Sportveranstaltungen in Deutschland ist nicht

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Grundsätzlich gilt, dass Beträge ohne besondere Vereinbarung als Bruttopreise anzusehen sind (vgl. OLG Hamm, Urteil v. 28.01.2014 - Az. 19 U 107/13 - MDR 2014, 679).

    Die davon abweichende Ansicht des OLG Hamm (Urt. vom 28.01.2014, Az. 19 U 107/13 - MDR 2014, 679), wonach die Verpflichtung im steuerrechtlichen Verhältnis nach § 14c Abs. 1 S. 1 UStG unerheblich sei und es allein darauf ankomme, ob nach dem materiellen Steuerrecht die Umsatzsteuerpflicht bestehe, überzeugt die Kammer nicht.

  • FG Münster, 12.05.2011 - 5 K 435/09

    Abgabe von Zytostatika umsatzsteuerfrei

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Nachdem die Finanzrechtsprechung (wie das FG Münster, Urteil v. 12.05.2011, Az. 5 K 435/09 - zitiert nach juris) die Medikamentenabgabe durch die Krankenhausapotheken zur ambulanten Versorgung als umsatzsteuerfreie Krankenhausleistung i.S.d. § 4 Nr. 16b UStG a.F. bewertete, legte der BFH die sich aus der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ergebenden europarechtlichen Auslegungsfragen mit Beschluss vom 15.05.2012 dem EuGH zur Entscheidung vor.

    Der Entreicherungseinwand sei ihr auch deshalb verschlossen, da der Beklagten aufgrund der Entscheidung des FG Münster vom 12.05.2011, Az. 5 K 435/09, bekannt gewesen sei bzw. hätte bekannt sein müssen, dass die Abgabe von individuell in der Krankenhausapotheke hergestellter Zytostatika zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus von der Umsatzsteuer befreit ist.

  • BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 7/08 R

    Krankenversicherung - Sondennahrung gehört zu den Gegenständen iS von § 31 Abs 1

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Der Rechtsgrund verhält sich bei einer Nettopreisabrede akzessorisch zum Rechtsgrund im Umsatzsteuerschuldverhältnis (vgl. Krieger/Penner, Das Zytostatikaurteil des Bundesfinanzhofs, SGb 2015, 607 ff. mit Verweis auf BSG, Urteil v. 17.07.2008, Az. B 3 KR 18/07 - MedR 2009, 932; BSG, Urteil v. 03.03.2009, Az. B 1 KR 7/08 - NZS 2010, 154).

    Solange die unrichtigen Rechnungen nicht berichtigt werden, besteht der unrichtige Steuerausweis als Rechtsgrund im Umsatzsteuerschuldverhältnis fort und damit aufgrund der Akzessorietät auch im Verhältnis zwischen den bei der Klägerin Versicherten und der Beklagten (vgl. BSG, Urteil v. 03.03.2009, Az. B 1 KR 7/08 - NZS 2010, 154).

  • BFH, 12.10.2016 - XI R 43/14

    Unrichtiger Steuerausweis in einer Rechnung; Berichtigung durch Abgabe einer

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Zwar kann in einer gegenüber dem Finanzamt angezeigten Abtretungserklärung des Unternehmers eine Berichtigung des Steuerbetrages i.S.d. § 14c Abs. 1 S. 2 UStG liegen; dies setzt aber voraus, dass die Abtretungserklärung sich spezifisch und eindeutig auf die ursprünglichen Rechnungen bezieht (vgl. BFH, Urteil v. 12.10.2016, Az. XI R 43/14).
  • BGH, 27.01.2015 - KZR 90/13

    Mittelstandskartell: Kartellrechtliche Wirksamkeit des Erwerbs von

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Eine Abtretung führt nicht zu einem durchsetzbaren Anspruch der Klägerin gegenüber der Finanzverwaltung (offengelassen in BGH, Urteil v. 27.01.2015, Az. KZR 90/13), da die Berichtigung nach § 14c Abs. 1 S. 2 UStG nur durch die Beklagte als Unternehmerin erfolgen kann.
  • BGH, 18.04.2012 - VIII ZR 253/11

    Umsatzsteuersatz für das Legen eines Hausanschlusses durch ein

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Aus dem vertraglichen Verhältnis zwischen den Versicherten der Klägerin und der Beklagten resultiert nämlich die (Neben-)Pflicht der Beklagten, die Abrechnungen mit Umsatzsteuer zu korrigieren (§ 241 BGB i.V.m. §§ 14c, 17 UstG; vgl. BGH, Urt. vom 18.04.2012, Az. VIII ZR 253/11 - WM 2012, 2071).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2010 - 7 U 125/09

    Rechtsfolgen eines Irrtums der vertragsschließenden Parteien über die

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Entgegen der Auffassung des Klägervertreters lässt sich die Entscheidung des OLG Brandenburg vom 17.02.2010, Az. 7 U 125/09 - ZInsO 2010, 949 - nicht auf den vorliegenden Fall übertragen.
  • SG Nürnberg, 22.10.2015 - S 7 KR 601/14

    Kein Anspruch der Krankenkassen auf Rückzahlung von 2010 gezahlte Umsatzsteuer

    Auszug aus LG Tübingen, 24.03.2017 - 4 O 224/16
    Sozialgerichtliche Klagen wurden - soweit ersichtlich - bislang durchweg abgewiesen (vgl. SG Nürnberg, Urt. vom 22.10.2015 - S 7 KR 601/14 - zitiert nach juris; SG Karlsruhe, Urt. vom 15.11.2016 - S 14 KR 4267/14- Bl. 93 ff. d.A.).
  • BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99

    Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer

  • BSG, 17.07.2008 - B 3 KR 18/07 R

    Krankenversicherung - Höhe der Vergütung für Sondennahrung bei einer

  • LG Tübingen, 11.05.2018 - 4 O 360/17

    Anspruch des privaten Krankenversicherers auf Erstattung der Umsatzsteuer

    Zur Begründung kann auf das Urteil der Kammer vom 24.03.2017 verwiesen werden (Az. 4 O 224/16, veröffentlicht in juris).
  • LG Köln, 18.07.2018 - 25 S 15/17
    Da eine gesonderte Einigung über die Mehrwertsteuer nicht vorlag, konnte offenbleiben, ob durch die Rechtsprechungsänderung zur Umsatzsteuerpflicht der individuell hergestellten Zytostatika der Rechtsgrund nicht bestand (so OLG Schleswig, Urt.v. 20.12.2017 -4 U 69/17 -, zit. in Juris; OLG Braunschweig, BeckRS 2018, 10707; LG Aachen, BeckRS 2018, 4655; a.A. LSozG Baden- Württemberg , Urt. vom 16.1.2018 - L 11 KR 1723/17, zit. in Juris; LG Tübingen, Urt. vom 24.3.2017 - 4 O 224/16 - , zit. in Juris).
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