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   LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16   

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https://dejure.org/2016,28735
LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16 (https://dejure.org/2016,28735)
LG Tübingen, Entscheidung vom 29.07.2016 - 5 T 102/16 (https://dejure.org/2016,28735)
LG Tübingen, Entscheidung vom 29. Juli 2016 - 5 T 102/16 (https://dejure.org/2016,28735)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Zwangsvollstreckung rückständiger Rundfunkbeiträge

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 255 AO, § 366 BGB
    Zwangsvollstreckung in rückständige Rundfunkbeiträge: Kostenentscheidung nach Erledigterklärung im Beschwerdeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.10.1963 - IV ZB 171/63

    Behörde i. S. des § 29 Abs. 1 Satz 3 FGG

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).

    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).

  • BGH, 09.03.1999 - XI ZR 155/98

    Wirksamkeit einer formularmäßigen Verrechnungsvereinbarung von Zahlungen auf eine

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - IV ZR 343/12 -, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999).
  • BGH, 22.01.2014 - IV ZR 343/12

    Allgemeine Bedingungen für die Warenkreditversicherung: Inhaltskontrolle für eine

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Eine Klausel, welche bestimmt, dass sämtliche eingehenden Zahlungen des Kunden auf die jeweils älteste offene Forderung anzurechnen sind, ist unwirksam (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 2014 - IV ZR 343/12 -, juris; s.a. BGH XI ZR 155/98, U. v. 9.3.1999).
  • BVerwG, 24.01.1991 - 2 C 16.88

    Beamtenrecht - Versetzung eines Chefaztes - Ermessensausübung - Versetzung eines

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).
  • BGH, 08.10.2015 - VII ZB 11/15

    Zwangsvollstreckung aus Rundfunkgebührenbescheiden in Baden-Württemberg:

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Soweit der BGH die Ansicht vertritt, es würde ausreichen, wenn sich diese Behörde aus dem Ersuchen ergebe, zumal die Identität von Verwaltungsaktsbehörde und Vollstreckungsbehörde der Regelfall (§ 4 LVwVG) wäre (BGH, VII ZB 11/15, B. v. 8.10.2015), vermag dies nicht ohne weiteres zu überzeugen: Das Vollstreckungsrecht basiert auf strengen Formalvorgaben (Titel, Klausel, Zustellung).
  • BGH, 12.07.1951 - IV ZB 5/51

    Begriff der öffentlichen Behörde; Zuständigkeit der Gerichte der Freiwilligen

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Der Begriff der Behörde ist in allen gesetzlichen Vorschriften in einem einheitlichen Sinn aufzufassen, und zwar im Sinn des Staats- und Verwaltungsrechts (st. Rechtspr., vgl. BGH, Beschl. v. 12. Juli 1951, IV ZB 5/51, NJW 1951, 799; Beschl. v. 16. Oktober 1963, IV ZB 171/63, NJW 1964, 299).
  • BGH, 30.03.2010 - V ZB 79/10

    Abschiebehaftverfahren: Zuständigkeit der Bundespolizeiinspektionen zur

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    (BGH, Beschluss vom 30. März 2010 - V ZB 79/10 -, Rn. 8, juris).
  • BVerfG, 14.07.1959 - 2 BvF 1/58

    Preußischer Kulturbesitz

    Auszug aus LG Tübingen, 29.07.2016 - 5 T 102/16
    Danach ist eine Behörde eine in den Organismus der Staatsverwaltung eingeordnete, organisatorische Einheit von Personen und sächlichen Mitteln, die mit einer gewissen Selbständigkeit ausgestattet dazu berufen ist, unter öffentlicher Autorität für die Erreichung der Zwecke des Staates oder von ihm geförderter Zwecke tätig zu sein (BGH, Beschl. v. 16. Oktober 1963, aaO; BVerfGE 10, 20, 48; BVerwG NJW 1991, 2980).
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