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LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16, 2 KLs |
Zitiervorschläge
LG Traunstein, Entscheidung vom 07. August 2020 - 260 Js 46971/16, 2 KLs (https://dejure.org/2020,74349)
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Volltextveröffentlichung
- BAYERN | RECHT
SGB § 55; SGB § 241; SGB III; SGB III § 346; SGB IV; SGB IV § 14; SGB IV § 28; SGB V; SGB V § 249; SGB VI; SGB VI § 168; StGB § 266; StPO § 55; StPO § 154
Persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse, Schadensberechnung, Beschäftigung von Ausländische Arbeitnehmer, Gesamtsozialversicherungsbeitrag, Sicherheitseinbehalt, Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung, Gesamtstrafenbildung, Aussageverweigerungsrecht, Nicht ...
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16, 2 KL
- LG Traunstein, 07.08.2020 - 2 KLs 260 Js 46971/16
- BGH, 16.06.2021 - 1 StR 92/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.02.2020 - 3 ARs 1/20
Auszug aus LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16
Dieser Rechtsansicht hat sich zwischenzeitlich der 3. Strafsenat, sowie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Beschluss vom 06.02.2020 - 5 ARs 1/20 -, und Beschluss vom 04.02.2020 - 3 ARs 1/20 - juris). - BGH, 06.02.2020 - 5 ARs 1/20
Beginn der Verjährung bei echten Unterlassungsdelikten (Anfrageverfahren)
Auszug aus LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16
Dieser Rechtsansicht hat sich zwischenzeitlich der 3. Strafsenat, sowie der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs angeschlossen (Beschluss vom 06.02.2020 - 5 ARs 1/20 -, und Beschluss vom 04.02.2020 - 3 ARs 1/20 - juris). - BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09
Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …
Auszug aus LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16
Grundsätzlich ist bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlagen zur Berechnung vorenthaltener Sozialversicherungsbeiträge die Schätzung der Lohnsumme unter Anwendung eines Prozentsatzes bezogen auf den Nettoumsatz eines Unternehmens dann zulässig, wenn keine anderweitig verlässlichen Beweismittel zur Verfügung stehen oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand und ohne nennenswerten zusätzlichen Erkenntnisgewinn zu beschaffen sind (BGH 1. Strafsenat, 10. November 2009, 1 StR 283/09, - juris -). - BGH, 13.11.2019 - 1 StR 58/19
Anfrage- und Vorlageverfahren; Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt …
Auszug aus LG Traunstein, 07.08.2020 - 260 Js 46971/16
Aufgrund des Beschlusses des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 13. November 2019, 1 StR 58/19, wonach die Rechtsauffassung vertreten wird, dass bei Taten gemäß § 266 a Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 2 StGB die Verjährungsfrist mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes zu laufen beginnt, sind entgegen der früheren Rechtsansicht die Straftaten nach Ablauf von 5 Jahren nach dem jeweiligen Fälligkeitszeitpunkten verjährt.