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   LG Traunstein, 08.02.2017 - 4 T 159/17, 4 T 271/17   

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https://dejure.org/2017,11621
LG Traunstein, 08.02.2017 - 4 T 159/17, 4 T 271/17 (https://dejure.org/2017,11621)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08.02.2017 - 4 T 159/17, 4 T 271/17 (https://dejure.org/2017,11621)
LG Traunstein, Entscheidung vom 08. Februar 2017 - 4 T 159/17, 4 T 271/17 (https://dejure.org/2017,11621)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    VO 604/2013 Art. 23, VO 604/2013 Art. 28 Abs. 2, VO 604/2013 Art. 2 Buchst. n, AufenthG § 2 Abs. 14, AufenthG § 2 Abs. 15, AufenthG § 62a
    Dublinverfahren, Übernahmeersuchen, Abschiebungshaft, Beschleunigungsgebot, Überstellung, Zurückschiebung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 172/12

    Abschiebungshaftverfahren: Anforderungen an den Inhalt eines Haftantrags;

    Auszug aus LG Traunstein, 08.02.2017 - 4 T 159/17
    Die Haft zur Sicherung der Abschiebung darf nur dann aufrechterhalten werden, wenn die Behörde die Abschiebung des Betroffenen ernstlich und gemäß dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit mit der größtmöglichen Beschleunigung betreibt (BGH vom 17.01.2013, V ZB 172/12).
  • BGH, 17.10.2013 - V ZB 162/12

    Zurückschiebungshaft für einen Drittstaater wegen Asylantragstellung in einem

    Auszug aus LG Traunstein, 08.02.2017 - 4 T 159/17
    (2) Bei einer Zurückschiebung nach der Verordnung [EG] Nr. 604/2013 (künftig: Dublin-III-Verordnung) gehören z den erforderlichen Angaben zur Durchführbarkeit der Zurückschiebung auch Ausführungen dazu dass und weshalb der Zielstaat nach der Verordnung zur Rücknahme verpflichtet ist (Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 17.10.2013, Az.: V ZB 162/12, zur Dublin II Verordnung).
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