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   LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22   

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https://dejure.org/2023,10877
LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22 (https://dejure.org/2023,10877)
LG Traunstein, Entscheidung vom 09.05.2023 - 4 T 1713/22 (https://dejure.org/2023,10877)
LG Traunstein, Entscheidung vom 09. Mai 2023 - 4 T 1713/22 (https://dejure.org/2023,10877)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • BAYERN | RECHT

    JBeitrG § 7
    Anforderungen an den titelersetzenden Vollstreckungsauftrag bei elektronischer Übersendung

  • rewis.io

    Beschwerde, Erinnerung, Vollstreckungsauftrag, Gerichtsvollzieher, Amtshandlung, Vollstreckungstitel, Abnahme, Kostenentscheidung, Form, Schuldtitel, Abgabe, Zweifel, Schriftformerfordernis, Voraussetzungen, sofortige Beschwerde, elektronische Form, elektronischen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.03.2022 - XII ZB 311/21

    Geeignetheit eines elektronischen Dokuments für die Bearbeitung durch das Gericht

    Auszug aus LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
    Verwiesen wurde auf die Entscheidung des BGH vom 30.03.2022, Az. XII ZB 311/21.

    Es ist auch nicht auszuschließen, dass es sich bei dem übermittelten Dokument um einen unautorisierten Entwurf handelt und dieser nicht mit Wissen und Wollen des Verantwortenden dem Gericht zugeleitet worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 30.03.2022, Az. XII ZB 311/21, NJW 2022, 2415).

  • LG Bonn, 30.01.2023 - 4 T 13/23
    Auszug aus LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
    Auch in Fällen der elektronischen Übermittlung von titelersetzenden Vollstreckungsaufträgen muss der Antrag angesichts des erheblichen Grundrechtseingriffs weiterhin jedenfalls einer konkreten und identifizierbaren Person in der Behörde zugeordnet werden können (vgl. LG Bonn, Beschluss vom 30.01.2023, Az. 4 T 13/23, DGVZ 2023, 81).
  • LG Essen, 17.10.2022 - 7 T 272/2231

    Qualifizierte elektronische Signatur titelersetzende Wirkung

    Auszug aus LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
    Die Einhaltung des § 130a ZPO macht die darüber hinaus geltenden Formerfordernisse des materiellen Rechts für titelersetzende Vollstreckungsaufträge nicht entbehrlich, da § 130a ZPO nur das Schriftformerfordernis ersetzt, nicht aber die weitergehenden Voraussetzungen für einen wirksamen titelersetzenden Vollstreckungsauftrag (vgl. LG Bonn, a.a.O., LG Essen, Beschluss vom 17.10.2022, Az. 7 T 272/2231, BeckRS 2022, 33955, LG Limburg, Beschluss vom 26.10.2022, Az. 7 T 124/22, BeckRS 2022, 30138, AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2022, Az. 666 M 1788/22, BeckRS 2022, 41045).
  • AG Düsseldorf, 16.12.2022 - 666 M 1788/22

    Vollstreckungsauftrag; Titelersatz; elektronischer Rechtsverkehr; qualifizierte

    Auszug aus LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
    Die Einhaltung des § 130a ZPO macht die darüber hinaus geltenden Formerfordernisse des materiellen Rechts für titelersetzende Vollstreckungsaufträge nicht entbehrlich, da § 130a ZPO nur das Schriftformerfordernis ersetzt, nicht aber die weitergehenden Voraussetzungen für einen wirksamen titelersetzenden Vollstreckungsauftrag (vgl. LG Bonn, a.a.O., LG Essen, Beschluss vom 17.10.2022, Az. 7 T 272/2231, BeckRS 2022, 33955, LG Limburg, Beschluss vom 26.10.2022, Az. 7 T 124/22, BeckRS 2022, 30138, AG Düsseldorf, Beschluss vom 16.12.2022, Az. 666 M 1788/22, BeckRS 2022, 41045).
  • BGH, 18.12.2014 - I ZB 27/14

    Zwangsvollstreckungsverfahren zur Beitreibung von Justizkosten: Ersetzung eines

    Auszug aus LG Traunstein, 09.05.2023 - 4 T 1713/22
    Der Bundesgerichtshof hat derartige titelersetzende Vollstreckungsaufträge über das formelle Schriftformerfordernis hinaus einem materiellen Schriftformerfordernis unterworfen (vgl. BGH, Beschluss vom 18.12.2014, Az. I ZB 27/14).
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