Rechtsprechung
LG Traunstein, 10.02.2021 - 9 O 1576/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 823 Abs. 1, Abs. 2, § 1004 Abs. 1 S. 2; StGB § 185
Rechtswidrigkeit einer Formalbeleidigung sowie Meinungsäußerungen mit ehrverletzendem Charakter - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 26.01.1971 - VI ZR 95/70
Persönlichkeitsrecht - Verletzung - Immaterieller Schaden - Genugtuung - …
Auszug aus LG Traunstein, 10.02.2021 - 9 O 1576/20
Entscheidend ist jedoch, dass die Verletzung so gewichtig sein muss, dass sie nicht mit anderen Mitteln aufgefangen werden kann (Brost/Hassel: Der Anspruch auf Geldentschädigung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen, NJW 2020, 2214, Rn. 16 mit Hinweis auf BGH NJW 1971, 698). - BVerfG, 19.04.1990 - 1 BvR 40/86
Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - Franz Josef Strauß
Auszug aus LG Traunstein, 10.02.2021 - 9 O 1576/20
Eine Abwägung zwischen den widerstreitenden grundrechtlichen Interessen ist dann nicht erforderlich, wenn es sich um Äußerungen handelt, die sich als Angriff auf die Menschenwürde, als Formalbeleidigung oder Schmähung darstellen (st. Rspr., vergl. nur BVerfGE 82, 43 [51]). - BVerfG, 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10
Die Bezeichnung anderer als "rechtsradikal" ist ein Werturteil und fällt unter …
Auszug aus LG Traunstein, 10.02.2021 - 9 O 1576/20
Tatsachen werden durch die einem Beweis zugängliche objektive Beziehung zwischen Äußerung und Wirklichkeit charakterisiert, während Meinungen durch das Element der Stellungnahme bzw. des Dafürhaltens geprägt sind (BVerfG Beschluss vom 17.09.2012 - 1 BvR 2979/10, MMR 2013, 127).