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LG Traunstein, 19.04.1991 - 4 T 1372/91 |
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Wird zitiert von ...
- LG Hannover, 06.11.1992 - 10 T 55/92 Die Höhe eines Aufwendungsersatzanspruchs eines Rechtsanwalts nach §§ 1915, 1835 Abs. 3 BGB richtet sich nach § 112 Abs. 4 in Verbindung mit Abs. 1 - 3 BRAGO (gegen LG Traunstein JurBüro 1991, 1226 und LG Frankfurt a.M. Rpfleger 1992, 299).