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   LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20   

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https://dejure.org/2021,35253
LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20 (https://dejure.org/2021,35253)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20.05.2021 - 2 O 2851/20 (https://dejure.org/2021,35253)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20. Mai 2021 - 2 O 2851/20 (https://dejure.org/2021,35253)
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  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Hierbei wurde auch ein Abzug eines Nutzungsersatzes angeboten (NJW 2019, 2237 Rn. 93, beck-online).
  • BGH, 21.12.2004 - VI ZR 306/03

    Begriff des Schadens bei Erschleichung von Subventionen

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Deshalb kann jemand auch bei objektiver Werthaltigkeit von Leistung und Gegenleistung dadurch einen Vermögensschaden erleiden, dass er durch ein haftungsbegründendes Verhalten zum Abschluss eines Vertrages gebracht worden ist, den er sonst nicht geschlossen hätte, und die Leistung für seine Zwecke nicht voll brauchbar ist (BGHZ 161, 361, 366 f.).
  • BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    § 32 ZPO, nachdem der Kaufvertrag über das streitgegenständliche Fahrzeug im hiesigen Gerichtsbezirk abgeschlossen wurde (vgl. hierzu etwa BayOblG BeckRS 2019, 5991 m. w. Nachw.).
  • OLG Frankfurt, 16.12.2013 - 17 U 141/12

    Leasing: Anrechnung Nutzungsentschädigung bei Vorgehen des Leasingnehmers

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Demgegenüber ist die vermeintliche Lebensdauer moderner Dieselmotoren, die (mit bis zu 500.000 km) durchaus höher sein mag, nicht in Ansatz zu bringen, sondern die gewöhnliche Gesamtnutzungsdauer (vgl. OLG Frankfurt, Urt. v. 16.12.2013 - 17 U 141/12, juris; Kaiser, in Staudinger BGB, 2012, § 346 Rn. 259), die beim Kauf mit dem vereinbarten Kaufpreis einhergeht.
  • BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97

    Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Der Gegner der darlegungspflichtigen Partei darf sich in dieser Situation nicht auf ein einfaches Bestreiten beschränken, wenn die darlegungspflichtige Partei außerhalb des von ihr darzulegenden Geschehensablaufs steht und keine nähere Kenntnis der maßgebenden Tatsachen besitzt, während der Prozessgegner sie hat und ihm nähere Angaben zumutbar sind (BGHZ 140, 156, 158 f.).
  • BGH, 25.05.2020 - VI ZR 252/19

    Schadensersatzklage im sogenannten "Dieselfall" gegen die VW AG überwiegend

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Die Herstellung und das Inverkehrbringen von Dieselmotoren unter Verwendung einer Motorsteuerungssoftware, durch die die Abgasrückführungsrate und damit das Emissionsverhalten des Motors auf dem Prüfstand im Normzyklus anders gesteuert wird als im regulären Fahrbetrieb, erfüllt die Voraussetzungen einer sittenwidrigen vorsätzlichen Schädigung der jeweiligen Käufer derartiger Fahrzeuge im Sinne von§ 826BGB (vgl. BGH, Urteil vom 25.5.2020 -VI ZR 252/19).
  • OLG Köln, 20.12.2017 - 18 U 112/17

    VW-"Abgasskandal"

    Auszug aus LG Traunstein, 20.05.2021 - 2 O 2851/20
    Davon ist das Gericht mit dem Oberlandesgericht Köln (Beschluss vom 20.12.2017 - 18 U 112/17) überzeugt, welches zum Minderwert ausgeführt hat: ,,(...) Zu diesem zuletzt genannten Umstand hat es schon deshalb keines weiteren Vortrages der Klägerin und keiner Beweisaufnahme seitens des Landgerichts bedurft, als es in der Natur der Sache liegt und allgemein bekannt ist, dass ein Pkw, dessen Zulassung auf dem Einsatz einer Manipulatians-Software sowie einer entsprechenden Täuschung seitens des Herstellers beruht und dessen fortgesetzter Betrieb im Straßenverkehr der Entwicklung sowie des Einsatzes einer bis dahin noch nicht vorhandenen Software und der Freigabe der Software seitens des Kraftfahrzeug-Bundesamtes bedarf, am Fahrzeug-Markt schwerer absetzbar ist als ein Pkw, der keinen Unsicherheiten dieser Art ausgesetzt ist.
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