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   LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12   

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LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12 (https://dejure.org/2018,65174)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20.12.2018 - 4 T 2702/12 (https://dejure.org/2018,65174)
LG Traunstein, Entscheidung vom 20. Dezember 2018 - 4 T 2702/12 (https://dejure.org/2018,65174)
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Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 97, § ... 319 Abs. 1, § 319 Abs. 1, § 321 a, § 569 Abs. 1 S. 3, § 574 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, Abs. 3 S. 1, § 578 f., § 579 Abs. 1, § 586 Abs. 3, § 765 a; ZVG § 83 Nr. 6 u. 7, § 90 Abs. 1, § 96, § 100 Abs. 3
    Wiederaufnahme eines Versteigerungsverfahrens

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Bremen, 18.06.1980 - 2 U 79/79

    Antrag auf Wiederaufnahme eines Verfahrens

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
    Der Gesetzgeber hat für vorliegende Fälle die Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde verlängert und die Wiederaufnahme des durch rechtskräftigen Zuschlagsbeschluss abgeschlossenen Verfahrens nicht zugelassen; durch eine analoge Anwendung der Vorschriften über die Wiederaufnahme würde sich das Gericht an die Stelle des Gesetzgebers setzen (vgl. OLG Bremen, JurBüro 1980, 452).
  • OLG Hamm, 04.11.1977 - 15 W 292/77
    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
    Die grundsätzliche gesetzgeberische Wertung lasse es angezeigt erscheinen, eine Wiederaufnahme auch gegenüber rechtskräftigen Zuschlagsbeschlüssen zu ermöglichen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 04. November 1977, 15 W 292/77, juris).
  • BGH, 14.04.2005 - IX ZB 76/04

    Erzwingung der Erstellung einer Teilschlussrechnung des entlassenen

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
    § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO eröffnet kein eigenständiges Wiederaufnahmeverfahren, sondern verlängert für die sofortige Beschwerde lediglich die - an sich abgelaufene - Beschwerdefrist (vgl. BGH, Beschluss vom 05.11.2004, IX ZB 76/04).
  • BVerfG, 03.03.2010 - 2 BvR 2696/09

    Unzulässigkeit eines nach rechtskräftigem Zuschlag gestellten Antrags auf

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
    Der rechtskräftige Zuschlagsbeschluss kann danach - abgesehen von Fällen der Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten im Sinne des § 319 Abs. 1 ZPO und der außerordentlichen Beschwerde nach § 96 ZVG, § 569 Abs. 1 Satz 3 ZPO bei Vorliegen der Erfordernisse der Nichtigkeits- oder der Restitutionsklage nicht mehr geändert oder ergänzt werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 795).
  • OLG Oldenburg, 18.10.1989 - 2 W 154/88

    Nichtigkeitsbeschwerde; Rechtskräftiger Zuschlagsbeschluß; Prozeßunfähigkeit des

    Auszug aus LG Traunstein, 20.12.2018 - 4 T 2702/12
    So wird vertreten, dass auch Beschlüsse im Zwangsversteigerungsverfahren einschließlich rechtskräftiger Zuschlagsbeschlüsse wiederaufnahmefähig sind (vgl. Zöller, ZPO, 32. Auflage, Vor § 578, Rn. 14; OLG Oldenburg, NJW-RR 91, 61).
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