Rechtsprechung
LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
BGB § 133, § 157, § 254; ZPO § 128 Abs. 2; PflVG § 1, § 7 Abs. 1
Veräußerung eines beschädigten Fahrzeugs vor Ablauf einer "Prüffrist" - rewis.io
Schadensersatz aus Verkehrsunfall
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
- OLG München, 24.06.2020 - 10 U 2526/20
- OLG München, 31.08.2020 - 10 U 2526/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 26.02.2016 - 10 U 579/15
Erstattungsfähigkeit von Kfz-Sachverständigenkosten nach Verkehrsunfall
Auszug aus LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
Zwar geht die Rechtsprechung durchaus davon aus, dass eine Versicherung ab dem Zugang eines spezifizierten Anspruchsschreibens eine Prüffrist von jedenfalls 4 Wochen zuzubilligen sei (statt anderer OLG München, Endurteil vom 26.02.2016 - 10 U 579/15). - OLG München, 23.04.1999 - 10 U 4116/98
Verkauf eines Unfallautos ohne Einschätzung der Versicherung
Auszug aus LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
Dies würde das Recht des Geschädigten unterlaufen, selbst Herr des Restitutionsgeschehens zu sein (vgl. OLG München, Urteil vom 23.04.1999 - 10 U 4116/98). - BGH, 25.06.2019 - VI ZR 358/18
Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs zu einem …
Auszug aus LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
Der Geschädigte ist weder verpflichtet, über die Einholung des Sachverständigengutachtens hinaus eigene Marktforschung zu betreiben und dabei die Angebote auch räumlich entfernter Interessenten einzuholen, noch ist er gehalten abzuwarten, um dem Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherer vor der Veräußerung des beschädigten Fahrzeugs Gelegenheit zu geben, zum eingeholten Gutachten Stellung zu nehmen und gegebenenfalls bessere Restwertangebote zu übermitteln (BGH, Urteil vom 25.06.2019 - VI ZR 358/18, NJW 2019, 3139 mwN). - OLG Saarbrücken, 17.04.2013 - 1 U 398/11
Schuldnerverzug: Erstmalige Zusendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der …
Auszug aus LG Traunstein, 23.03.2020 - 6 O 2862/19
Das Schreiben vom 28.03.2019 ist nicht hinreichend ernst und bestimmt, dass hierin bereits eine Mahnung gesehen werden könnte (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 17.04.2013 - 1 U 398/11).