Rechtsprechung
LG Traunstein, 25.06.2019 - 5 O 3366/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
ZPO § 319
Keine Urteilsberichtigung um nicht wesentliches Vorbringen - rewis.io
Berichtigung eines Urteils
Verfahrensgang
- LG Traunstein, 10.05.2019 - 5 O 3366/18
- LG Traunstein, 25.06.2019 - 5 O 3366/18
- OLG München, 08.10.2019 - 18 U 3121/19
Wird zitiert von ...
- OLG München, 08.10.2019 - 18 U 3121/19
Keine Schadensersatzansprüche bei im April 2016 erworbenem, vom Abgasskandal …
Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 10.05.2019, im Tatbestand berichtigt mit Beschluss vom 25.06.2019, Az.: 5 O 3366/18, wird zurückgewiesen.Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 10.05.2019, Az.: 5 O 3366/18, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung zukommt und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert.