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   LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15   

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LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15 (https://dejure.org/2016,57100)
LG Traunstein, Entscheidung vom 25.07.2016 - 7 O 2383/15 (https://dejure.org/2016,57100)
LG Traunstein, Entscheidung vom 25. Juli 2016 - 7 O 2383/15 (https://dejure.org/2016,57100)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Voraussetzungen für das Bestehen eines Widerrufsrechts bei einem auf einer Messe geschlossenen Kauvertrag

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 10.06.2016 - 4 U 217/15

    Kein Widerrufsrecht für Verbraucher bei Kauf an einem Stand auf einer Messe

    Auszug aus LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15
    Dabei ist hinsichtlich der Abgrenzung der "für gewöhnlich" betriebenen von einer "ausnahmsweisen" gewerblichen Tätigkeit entscheidend darauf abzustellen, ob der Verbraucher am Ort des Geschäfts mit dem Auftreten des Unternehmers rechnen musste oder ob eine Überrumpelungssituation vorlag (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2016, BeckRS 2016, 11358 mit Verweis auf Wendehorst in MüKo BGB, 7. Auflage 2016, § 312 b Randnummer 11 bis 14, 22).

    Diese Auslegung basiert darauf, dass mit § 312 b Abs. 2 Satz 1 BGB das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBl I 2013, 3642) in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurde (vgl. LG Freiburg, BeckRS 2015, 17953, bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2016, BeckRS 2016, 11358).

    Diese Spannweite konnte auch einem Besucher, der das betreffende Warenverzeichnis so nicht kannte, bei situationsadäquater Aufmerksamkeit nicht entgehen (vgl. auch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2016, BeckRS 2016, 11358).

    Tatsächlich stellt eine solche "aufgelockerte" Präsentation auch verschiedener Branchen indes keinen Überraschungsmoment für den Verbraucher dar, da sich dieser in keiner anderen Lage sieht, als jeder Verbraucher, der beim Bummel durch eine beliebige Ladenzeile oder ein Kaufhaus sich unterschiedlichen Abteilungen oder Geschäftslokalen ausgesetzt sieht, mit denen er ursprünglich vielleicht nicht gerechnet hat (vgl. OLG Karlsruhe, BeckRS 2016, 11358).

    Zwar besuchen Verbraucher die Messe häufig nur an einem Tag und haben nur während einer kurzen Zeitspanne Gelegenheit zum Erwerb von Messeartikeln vor Ort (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2016, BeckRS 2016, 11358).

  • LG Freiburg, 22.10.2015 - 14 O 176/15

    Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen: Messestand eines Dampf-Staubsauger

    Auszug aus LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15
    Diese Auslegung basiert darauf, dass mit § 312 b Abs. 2 Satz 1 BGB das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie und zur Änderung des Gesetzes zur Regelung der Wohnungsvermittlung vom 20.09.2013 (BGBl I 2013, 3642) in das Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen wurde (vgl. LG Freiburg, BeckRS 2015, 17953, bestätigt durch OLG Karlsruhe, Urteil vom 10.06.2016, BeckRS 2016, 11358).
  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 82/17

    Widerruf einer auf den Abschluss eines an einem Messestand geschlossenen

    LG Traunstein, 25.07.2016 - 7 O 2383/15; OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16BGH.
  • OLG München, 15.03.2017 - 3 U 3561/16

    Zum Begriff des beweglichen Geschäftsraums iSd § 312b Abs. 2 S. 1 BGB

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Traunstein vom 25.07.2016, Az. 7 O 2383/15, wird zurückgewiesen.

    Das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 25.07.2016 zum Aktenzeichen 7 O 2383/15 wird aufgehoben.

  • AG Pfaffenhofen/Ilm, 20.09.2019 - 1 C 622/17

    Vertragsabschluss an Messestand - Widerrufsrecht Verbraucher

    Nach allgemeinen Darlegungs- und Beweislastgrundsätzen hat der Verbraucher die situativen Voraussetzungen des von ihm geltend gemachten Widerrufsrechts darzulegen und zu beweisen (so auch etwa LG Traunstein, 25.07.2016, 7 O 2383/15, BeckRS 2016, 116888).
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