Rechtsprechung
   LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,42091
LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18 (https://dejure.org/2019,42091)
LG Traunstein, Entscheidung vom 27.09.2019 - 6 O 3187/18 (https://dejure.org/2019,42091)
LG Traunstein, Entscheidung vom 27. September 2019 - 6 O 3187/18 (https://dejure.org/2019,42091)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,42091) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ZPO § 1, § 3, § 32, § 138 Abs. 1, § 403; GVG § 23 Nr. 1, § 71 Abs. 1; BGB § 31, § 323, § 346 Abs. 1, § 433, § 434 Abs. 1, § 437 Nr. 2, § 438 Abs. 1 Nr. 3 u. Abs. 2, § 826
    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Abgasmanipulationen

  • rewis.io

    Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises wegen Abgasmanipulationen

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Nürnberg, 19.07.2019 - 5 U 1670/18

    Temperaturabhängige Steuerung der Abgasrückführung begründet keine vorsätzliche

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Er kann deshalb genötigt sein, eine von ihm nur vermutete Tatsache zu behaupten und unter Beweis zu stellen (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18).

    Nicht allerdings eine bloße freiwillige Maßnahme des Herstellers (OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18).

    Nicht ausreichend ist es stattdessen, wenn Tatsachen lediglich in Bezug auf anderer Fahrzeughersteller, andere Motortypen oder andere Baujahre vorgetragen werden (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19 am Fall eines BMW; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2018 - I-22 U 95/18 jeweils am Fall eines nicht vom Rückruf durch das KBA erfassten Modells eines Mercedes-Benz).

  • OLG München, 29.08.2019 - 8 U 1449/19

    Versuch der Ausweitung des Dieselskandals auf andere Hersteller - hier: BMW

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Unerheblich ist, wie wahrscheinlich die Darstellung ist, und ob sie auf eigenem Wissen oder auf einer Schlussfolgerung von Indizien beruht (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19).

    Ein schlüssiger Vortrag zu einer angeblich "unzulässigen Abschalteinrichtung" setzt dabei grundsätzlich voraus, dass vom Anspruchsteller konkret dargelegt wird, dass ein "Konstruktionsteil" im Motor des streitgegenständlichen Fahrzeug vorhanden ist (wobei es sich auch um eine Software handeln kann), welches in bestimmten, konkret darzulegenden Umwelt- oder Fahrsituationen etc. i.S.v. Art. 3 Nr. 10 EG-VO die Abgasreinigung abschaltet, und dass dies nicht notwendig ist, um den Motor vor Beschädigung oder Unfall zu schützen und um den sicheren Betrieb des Fahrzeugs zu gewährleisten (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19).

    Nicht ausreichend ist es stattdessen, wenn Tatsachen lediglich in Bezug auf anderer Fahrzeughersteller, andere Motortypen oder andere Baujahre vorgetragen werden (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19 am Fall eines BMW; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2018 - I-22 U 95/18 jeweils am Fall eines nicht vom Rückruf durch das KBA erfassten Modells eines Mercedes-Benz).

  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Als derartiger Anhaltspunkt kann etwa ein Rückruf durch das KBA dienen (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 30.7.2019 - 10 U 134/19).
  • BGH, 16.04.2015 - IX ZR 195/14

    Beweisvorbringen im Zivilprozess: Nichtberücksichtigung wegen "ins Blaue hinein"

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    In der Regel wird sie nur bei Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte vorliegen (statt anderer BGH, Beschluss vom 16.4.2015 - IX ZR 195/14).
  • OLG Düsseldorf, 28.09.2018 - 22 U 95/18

    Rechte des Käufers eines vom sogenannten Diesel-Abgasskandal betroffenen

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Nicht ausreichend ist es stattdessen, wenn Tatsachen lediglich in Bezug auf anderer Fahrzeughersteller, andere Motortypen oder andere Baujahre vorgetragen werden (OLG München, Beschluss vom 29.08.2019 - 8 U 1449/19 am Fall eines BMW; OLG Nürnberg, Urteil vom 19.07.2019 - 5 U 1670/18 und OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.09.2018 - I-22 U 95/18 jeweils am Fall eines nicht vom Rückruf durch das KBA erfassten Modells eines Mercedes-Benz).
  • OLG Köln, 04.07.2019 - 3 U 148/18
    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Hierzu führt das OLG Köln (Beschluss vom 04.07.2019 - 3 U 148/18) zutreffend aus: "... entgegen der von der 23. Zivilkammer des LG Stuttgart vertretenen Auffassung ist es aus Sicht des Senates nicht angängig, sämtliche Motoren dieser Motorenfamilie ohne Berücksichtigung ihrer technischen Merkmale dem Generalverdacht einer unzulässigen Abschalteinrichtung zu unterwerfen.
  • BGH, 04.10.2018 - III ZR 213/17

    Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung; Darlegungslast und

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    Die Angabe von Einzelheiten zu dem Ablauf bestimmter Ereignisse ist grundsätzlich nicht erforderlich, wenn diese für die Rechtsfolgen ohne Bedeutung sind (statt anderer BGH, Urteil vom 04.10.2018 - III ZR 213/17).
  • BayObLG, 22.01.2019 - 1 AR 23/18

    Bindungswirkung von Verweisungsbeschlüssen

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    In den gegen den Hersteller gerichteten Verfahren über Individualklagen aus Anlass von behaupteten Fahrzeugmanipulationen des Herstellers ist eine Zuständigkeit nach § 32 ZPO sowohl bei dem Gericht am Sitz des Herstellers, am Sitz des Händlers als auch am Wohnsitz des Käufers gegeben (BayObLG, Beschluss vom 22.1.2019 - 1 AR 23/18, BeckRS 2019, 5991; OLG München, Beschluss vom 13.8.2019 - 34 AR 111/19, BeckRS 2019, 18055).
  • OLG München, 13.08.2019 - 34 AR 111/19

    Verweisungsbeschluss - Verfahrensverzögerungen sind abzuwenden

    Auszug aus LG Traunstein, 27.09.2019 - 6 O 3187/18
    In den gegen den Hersteller gerichteten Verfahren über Individualklagen aus Anlass von behaupteten Fahrzeugmanipulationen des Herstellers ist eine Zuständigkeit nach § 32 ZPO sowohl bei dem Gericht am Sitz des Herstellers, am Sitz des Händlers als auch am Wohnsitz des Käufers gegeben (BayObLG, Beschluss vom 22.1.2019 - 1 AR 23/18, BeckRS 2019, 5991; OLG München, Beschluss vom 13.8.2019 - 34 AR 111/19, BeckRS 2019, 18055).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht