Rechtsprechung
LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
FamFG § 58 Abs. 1, § 63 Abs. 1, § 76 Abs. 1, § 417 Abs. 2 S. 2 Nr. 3 - 5, § 432; AufenthG § 13 Abs. 2 S. 1, § 15 Abs. 5 S. 1
Keine Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung ins Heimatland im Abschiebehaftverfahren - rewis.io
Keine Prüfung der Zulässigkeit der Abschiebung ins Heimatland im Abschiebehaftverfahren
- ra.de
Verfahrensgang
- AG Rosenheim, 27.06.2017 - 8 XIV 124/17
- LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
- BGH, 12.04.2018 - V ZB 162/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.09.2011 - V ZB 123/11
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Die Darlegungen dürfen knapp gehalten sein, müssen aber die für die richterliche Prüfung wesentlichen Punkte des Falles ansprechen (BGH vom 15.09.2011, FGPrax 2011, 317). - BGH, 02.06.2016 - V ZB 36/16
Rechtmäßigkeit einer Anordnung der Haft zur Sicherung der Abschiebung nach …
Auszug aus LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Eine solche Erklärung liegt vor, wenn der Ausländer klar zum Ausdruck bringt, dass er nicht freiwillig in den in der Abschiebungsandrohung genannten Zielstaat reisen und sich vor allem auch nicht für eine behördliche Durchsetzung seiner Rückführung zur Verfügung halten würde (vgl. BGH, Beschluss vom 02.06.2016, Az. V ZB 36/16). - BGH, 20.05.2016 - V ZB 140/15
Abschiebungshaftsache: Konkludenter Antrag auf Beiordnung eines Rechtsanwalts; …
Auszug aus LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Die Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe setzt neben der Bedürftigkeit des Betroffenen voraus, dass die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (vgl. BGH vom 20.05.2016, V ZB 140/15). - BGH, 21.01.2016 - V ZB 6/14
Zurückschiebungshaft: Rechtswidrigkeit eines Haftanordnungsbeschlusses bei …
Auszug aus LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Im Übrigen würde ein Verstoß nicht zur Rechtswidrigkeit führen (vgl. BGH vom 21.01.2016, V ZB 6/14). - BGH, 22.07.2010 - V ZB 28/10
Freiheitsentziehungsverfahren: Anforderungen an die Begründung eines …
Auszug aus LG Traunstein, 28.07.2017 - 4 T 2067/17
Es soll gewährleisten, dass das Gericht die Grundlagen erkennt, auf welche die Behörde ihren Antrag stützt, und dass das rechtliche Gehör des Betroffenen durch die Übermittlung des Haftantrags nach § 23 Abs. 2 FamFG gewahrt wird (BGH vom 22. Juli 2010, V ZB 28/10, NVwZ 2010, 1511).