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   LG Traunstein, 31.01.2017 - 1 O 22/15   

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https://dejure.org/2017,53976
LG Traunstein, 31.01.2017 - 1 O 22/15 (https://dejure.org/2017,53976)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31.01.2017 - 1 O 22/15 (https://dejure.org/2017,53976)
LG Traunstein, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 1 O 22/15 (https://dejure.org/2017,53976)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB § 195, § 199 Abs. 1, § 249, § 421, § 426, § 675, § 818, § 823 Abs. 2, § 852; StGB § 261 Abs. 1 Nr. 4a, Abs. 5, § 263; ZPO § 239 Abs. 1, § 287, § 340
    Zurverfügungstellung des eigenen Kontos zur Weiterleitung eines durch Phishing-Attacke erlangten Überweisungsbetrages

  • rewis.io

    Zurverfügungstellung des eigenen Kontos zur Weiterleitung eines durch Phishing-Attacke erlangten Überweisungsbetrages

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.12.2012 - VIII ZR 302/11

    Zum Schadensersatzanspruch wegen leichtfertiger Geldwäsche im Zusammenhang mit

    Auszug aus LG Traunstein, 31.01.2017 - 1 O 22/15
    Der Straftatbestand der leichtfertigen Geldwäsche ist bei gewerbsmäßigem Betrug als Vortat ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 II BGB zugunsten der durch den Betrug Geschädigten Klägerin (BGH, Urteil vom 19.02.2012, NJW 2013, 1158).
  • OLG München, 01.06.2017 - 17 U 737/17

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle

    Der Antrag der Beklagten zu 1), ihr Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Hinblick auf die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ihrer Berufung gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 31.01.2017, Aktenzeichen: 1 O 22/15, zu gewähren, wird zurückgewiesen.

    Die Berufung der Beklagten zu 1) gegen das Endurteil des Landgerichts Traunstein vom 31.01.2017, Aktenzeichen 1 O 22/15, wird verworfen.

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