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   LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15   

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LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15 (https://dejure.org/2016,53260)
LG Trier, Entscheidung vom 04.05.2016 - 6 O 382/15 (https://dejure.org/2016,53260)
LG Trier, Entscheidung vom 04. Mai 2016 - 6 O 382/15 (https://dejure.org/2016,53260)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Celle, 02.12.2015 - 3 U 108/15

    Kreditwiderruf: Widerrufsbelehrung aus 2011 wegen falschen Pflichtangaben nach §

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Durch die Gestaltungshinweise nicht geforderte Weglassungen oder Ergänzungen führen zum Verlust der Gesetzlichkeitsfiktion (Begr. RegE, BR-Drs. 17/1394, S. 22; vgl. auch MüKo-BGB/Schürnbrand, 6. Aufl. 2012, § 492 Rn 30; OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

    Die Widerrufsbelehrung der Beklagten ist daher insofern fehlerhaft, als im Gesetz nicht vorgesehene Pflichtangaben als solche benannt werden (in diesem Sinne auch OLG Celle, Hinweisbeschluss vom 02.12.2015 - 3 U 108/15).

  • OLG Schleswig, 17.03.2010 - 5 U 2/10

    Rechtsfolgen der Rückabwicklung eines Verbraucherkreditvertrages hinsichtlich

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    § 287 ZPO auf Grundlage der Statistiken der Deutschen Bundesbank, die wiederum auf die EWU Zinsstatistik verweisen, zu schätzen (vgl. z. B. OLG Schleswig, Beschluss vom 17.03.2010 - 5 U 2/10).
  • LG Nürnberg-Fürth, 04.08.2015 - 6 O 7471/14

    Darlehensvertrag, ordnungswidrige Widerrufsbelehrung, Rückabwicklung,

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Im Übrigen wird auch bei dem von der Bank zu leistenden Nuzungswertersatz die Zinsentwicklung während des Vollzugs des Vertrages berücksichtigt, wenn vermutet wird, dass die Bank Nutzungen auf Grundlage des Basiszinssatzes gezogen hat (vgl. LG Nürnberg, Urteil vom 04.08.2015 - 6 O 7471/14).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (st. Rspr., vgl. z.B. BGH, Urteil vom 23.01.2014 -VII ZR 177/13).
  • BGH, 22.09.2015 - XI ZR 116/15

    Rechtsfolgen des Widerrufs eines Ratenkredits mit Restschuldversicherung bei

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Da es sich bei der Beklagten um eine einer Bank gleichzusetzende Sparkasse handelt, besteht bezüglich der Höhe nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Beklagte Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, § 288 1 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).
  • BGH, 10.03.2009 - XI ZR 33/08

    Widerruf eines Verbraucherdarlehens wegen ungenügender Widerrufsbelehrung

    Auszug aus LG Trier, 04.05.2016 - 6 O 382/15
    Da es sich bei der Beklagten um eine einer Bank gleichzusetzende Sparkasse handelt, besteht bezüglich der Höhe nach der ständigen Rechtsprechung des BGH eine tatsächliche Vermutung dahingehend, dass die Beklagte Nutzungen im Wert des üblichen Verzugszinses in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gezogen hat, § 288 1 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 22.09.2015 - XI ZR 116/15 unter Verweis auf BGH, Urteil vom 10.03.2009 - XI ZR 33/08).
  • OLG Koblenz, 02.06.2017 - 8 U 617/16
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil der Einzelrichterin der 6. Zivilkammer des Landgerichts Trier vom 04.05.2016, Az. 6 O 382/15, teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.
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