Rechtsprechung
   LG Trier, 06.06.2017 - 4 O 198/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19263
LG Trier, 06.06.2017 - 4 O 198/16 (https://dejure.org/2017,19263)
LG Trier, Entscheidung vom 06.06.2017 - 4 O 198/16 (https://dejure.org/2017,19263)
LG Trier, Entscheidung vom 06. Juni 2017 - 4 O 198/16 (https://dejure.org/2017,19263)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,19263) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 826 BGB, § 839 Abs 3 BGB
    Prüfung der internationalen Zuständigkeit des englischen Insolvenzgerichts für die getroffene Entscheidung durch ein deutsches Gericht

  • IWW

    § 826 BGB
    Insolvenz

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2017, 2374
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.09.2015 - IX ZR 304/13

    Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im

    Auszug aus LG Trier, 06.06.2017 - 4 O 198/16
    Ebenso wie es grundsätzlich nicht Aufgabe deutscher Gerichte ist, Entscheidungen englischer Insolvenzgerichte daraufhin zu überprüfen, ob das englische Gericht in Wahrheit international nicht zuständig gewesen ist (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015, IX ZR 304/13, ZInsO 2015, 2434), kann die Fehlerhaftigkeit des englischen Insolvenzverfahrens (wegen Fehlens der Voraussetzungen) dann aber auch nicht über den Umweg einer Schadensersatzklage nach § 826 BGB vom Gläubiger vor deutschen Gerichten geltend gemacht werden, um so die Wirkung der erfolgten englischen Restschuldbefreiung des Schuldners faktisch auszuhebeln.

    Der Antrag könne auch noch nach Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 304/13 -, Bl. 150 ff. AH).

    20 Nach dem Grundgedanken der von den Parteien angeführten BGH-Entscheidung (Urteil vom 10. September 2015 - IX ZR 304/13 -, Bl. 150 ff. AH) ist es nicht Aufgabe deutscher Gerichte, Entscheidungen englischer Insolvenzgerichte daraufhin zu überprüfen, ob das englische Gericht in Wahrheit international nicht zuständig gewesen ist.

  • BGH, 04.07.2013 - III ZR 201/12

    Amtshaftung des Sozialversicherungsträgers: Sozialrechtlicher

    Auszug aus LG Trier, 06.06.2017 - 4 O 198/16
    Insofern stellt § 839 Abs. 3 BGB die schadensersatzrechtliche Sanktion des ihm vorausliegenden Gebots dar, den Primärrechtsschutz in Anspruch zu nehmen, wodurch die sekundäre Schadensersatzpflicht in den Nachrang verwiesen werden soll (vgl. BGH NJW 2013, 3237 ff.).
  • OLG Saarbrücken, 07.05.2015 - 4 W 9/15

    Vorsätzliche sittenwidrige Schädigung: Bewusstes Verschweigen des Anspruchs eines

    Auszug aus LG Trier, 06.06.2017 - 4 O 198/16
    Der mit der vorliegenden Klage angestrebte Zahlungstitel diene dazu, die Durchsetzbarkeit der Forderungen der Klägerin wieder herzustellen (vgl. OLG Saarbrücken, Beschluss vom 07. Mai 2015 - 4 W 9/15 -, Bl. 155 ff. AH).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht