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   LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17   

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https://dejure.org/2017,16457
LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17 (https://dejure.org/2017,16457)
LG Trier, Entscheidung vom 14.03.2017 - 1 S 4/17 (https://dejure.org/2017,16457)
LG Trier, Entscheidung vom 14. März 2017 - 1 S 4/17 (https://dejure.org/2017,16457)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • RA Kotz

    Verkehrsunfallflucht - arglistige Obliegenheitsverletzung durch den Versicherungsnehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 04.05.2009 - IV ZR 62/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Leistungsfreiheit des

    Auszug aus LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
    Hinzukommen muss, dass der Versicherte einen gegen die Interessen des Versicherers gerichteten Zweck verfolgt, etwa indem ihm beispielsweise bekannt ist, dass sein Verhalten den Versicherer bei der Schadenregulierung möglicherweise beeinflussen kann (BGH, Beschluss vom 04.05.2009 - IV ZR 62/07, VersR 2009, 968).
  • BGH, 21.11.2012 - IV ZR 97/11

    Verletzung von Aufklärungsobliegenheiten gegenüber dem Kaskoversicherer in den

    Auszug aus LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
    Soweit die Berufung auf die Entscheidung des BGH (Urt. v. 21.11.2012 - IV ZR 97/11, NJW 2013, 936) verweist, ist der dieser Entscheidung zu Grunde liegende Fall nicht vergleichbar.
  • LG Bielefeld, 18.02.2015 - 21 S 108/14

    Verletzung versicherungsrechtlicher Obliegenheiten zur Aufklärung einer

    Auszug aus LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
    Dann aber sind die Interessen des Versicherers durch die unmittelbar an ihn oder seinen Agenten erfolgende Mitteilung mindestens ebensogut gewahrt wie durch eine nachträgliche Benachrichtigung des Geschädigten." Im Umkehrschluss ist daraus ersichtlich, dass bei einem Verstoß gegen § 142 Abs. 1 StGB regelmäßig dieser Zweck anzunehmen ist (so auch LG Bielefeld, Urteil v. 18.02.2015 - 21 S 108/14).
  • AG Trier, 07.12.2016 - 6 C 73/16

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Regressanspruch bei Verkehrsunfallflucht

    Auszug aus LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
    Die Kammer beabsichtigt nach vorläufiger Beratung, die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Trier vom 07.12.2016, Az. 6 C 73/16, gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil sie einstimmig der Auffassung ist, dass die Berufung offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
  • LG Bonn, 29.10.2013 - 8 S 118/13

    Verkehrsunfall, Obliegenheitsverletzung, Regress

    Auszug aus LG Trier, 14.03.2017 - 1 S 4/17
    Der Verweis des Beklagten auf die Entscheidung des Landgerichts Bonn (Urteil v. 29.10.2013 zfs 2014, 215) ist ebenfalls nicht zielführend, denn dieser lag ein nicht vergleichbarer Sachverhalt zu Grunde.
  • OLG Hamm, 28.02.2018 - 20 U 188/17

    Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicherers wegen Unfallflucht des

    Der Senat teilt die Einschätzung, dass nicht jedes unerlaubte Entfernen vom Unfallort pauschal auch als arglistig im Sinne der versicherungsrechtlichen Regelungen zur Obliegenheitsverletzung angesehen werden kann, sondern dass stets die Umstände des Einzelfalls entscheidend sind (BGH, Urteil vom 21.11.2012 - IV ZR 97/11, r+s 2013, 61, Rn. 28 ff.; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.02.2016 - 5 U 75/14, VersR 2016, 1368; LG Karlsruhe, Urteil vom 13.04.2017 - 20 S 101/16, r+s 2017, 523; weitergehend LG Trier, Beschluss vom 14.03.2017 - 1 S 4/17, juris ("in der Regel", noch weitergehend LG Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2010 - 22 S 179/10, juris, Rn. 9 ("stets")).
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